Gesamtwerk

108 Stand 01.01.2024 3.3 Kindertageseinrichtungen Für Neubauten von Kindertageseinrichtungen werden Flächen nach Summenraumprogramm festgesetzt. Dabei werden folgende Unterscheidungen getroffen: - Bei Kindertagesstätten mit reiner Kindergarten- oder Krippennutzung gelten die im Summenraumprogramm der FAG-Richtlinien festgelegten Flächenangaben. - Bei Kindertagesstätten für gemischt genutzte Einrichtungen wird das verbindliche Raumprogramm mit den förderfähigen Flächen individuell ermittelt. Die Fachberatungen der Regierung der Oberpfalz und des Diözesan-Caritasverbandes geben dazu verbindliche Hilfestellungen. Hinweise zu den Raumprogrammen sind im Internet veröffentlicht: https://www.stmfh.bayern.de/kommunaler_finanzausgleich/hochbauten/ - Siehe auch „Planungshilfen für Neubauten und Erweiterungen“, erarbeitet von den Fachberatungen der Regierung der Oberpfalz und des Diözesan-Caritasverbandes: https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/aufgaben/60667/60682/gebaeude/35663/ index.html Summenraumprogramme - Tageseinrichtungen einer Altersgruppe Maximal förderfähige Hauptnutzflächen bei Kindergärten: Gruppen 1 2 3 4 5 Plätze 15 - 29 30 - 50 51 - 75 76 - 100 101 - 125 Kindergärten 144 m2 296 m2 426 m2 504 m2 617 m2 Maximal förderfähige Hauptnutzflächen bei Kinderkrippen: Gruppen 1 2 3 4 5 Plätze 6 - 17 18 - 29 30 - 41 42 - 53 54 - 65 Kinderkrippen 150 m2 227 m2 306 m2 358 m2 475 m2 Quelle: Art. 10 FAG, Regierung der Oberpfalz

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