Gesamtwerk

120 Stand 01.01.2024 1. Bauzuschüsse - Kirchen und Kirchenzentren: Herstellungskosten (ohne Einrichtung, Haustechnik, künstlerische Gestaltung, Außenanlagen und 1/3 der Kosten eines Turms) - Pfarrhäuser: 55 % - Pfarr- und Jugendheime: 50 % - Kindertageseinrichtungen: 16 % (in kirchlicher Bau- und Betriebsträgerschaft) - Orgel-Anschaffungen: 45 % 2. Renovierungszuschüsse - Seelsorgskirchen 1.) : 50 % - Filial- und Nebenkirchen 1.) : 50 % - Kirchhöfe: 45 % - Kirch- und Friedhöfe: 22,5 % (Kirchhöfe, wenn es sich gleich- zeitig um Friedhöfe handelt) - Orgel-Reparaturen 2.) : 45 % - Friedhöfe, Leichenhäuser: kein Zuschuss - Ortskapellen (auch Neubau) 18 % und Orgeln mit privater oder kommunaler Baulast 3.) : - Pfarrhäuser 4.) : 55 % - Pfarr- und Jugendheime 5.) : 50 %

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