Gesamtwerk

126 Stand 01.01.2024 des Zuschusses ergibt sich aus der jeweiligen Nutzung der betroffenen Gebäude gemäß den jeweils geltenden Haushalt- und Zuschussrichtlinien der Diözese. Im Falle von unterschiedlichen Zuschusshöhen wird der Zuschusssatz anteilig nach Hauptnutzflächen der jeweils betroffenen Gebäude ermittelt. Der Zuschuss wird maximal bis zur Höhe der nicht durch Fördermittel Dritter gedeckten Kosten gewährt. Bezuschussung Neu- und Ersatzbauten: Bei Neu- und Ersatzbauten von Pfarrhäusern und Pfarr- und Jugendheimen sind die Kosten für die Anforderungen eines Energiestandards analog Effizienzhaus 55 in den Kostenrichtwerten enthalten und werden entsprechend den jeweils geltenden Haushalts- und Zuschussrichtlinien der Diözese bezuschusst. Bei Kindertageseinrichtungen sind die Kosten für die Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen des jeweils geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in den jeweiligen Kostenrichtwerten dieser Gebäude enthalten und werden gemäß den jeweils geltenden Haushalts- und Zuschussrichtlinien der Diözese bezuschusst. Bezuschussung Renovierungen: Die Kosten für die Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen des jeweils geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind in die tatsächlichen Kosten aufzunehmen und werden gemäß den jeweils geltenden Haushalts- und Zuschussrichtlinien mit dem jeweils geltenden Zuschusssatz im Zuge der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung bezuschusst. „Förderprogramme“ im Downloadbereich vorhanden. Klimafonds: Der Klimafonds der Diözese Regensburg fördert Maßnahmen, die direkt oder indirekt den CO2-Ausstoß reduzieren und somit geeignet sind, das selbstgesteckte Klimaziel (CO2-Reduzierung um 50 % bis 2030) des Bistums zu erreichen. Über den Klimafonds sollen nachhaltige Maßnahmen in kirchlichen Stiftungen finanziell bezuschusst werden. Die förderfähigen Maßnahmen umfassen ein breites Spektrum und betreffen die Handlungsfelder Mobilität, Beschaffung und Gebäude.

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