Gesamtwerk

132 Stand 01.01.2024 Nicht zuschussfähige Kosten Allgemein: - Pflanz- und Rodungsarbeiten Kirchen: - Turmuhren - Bankauflagen - Liedanzeigen - Schautafeln und Informationskästen - Schriftenstand - Opferkerzenständer - Teppiche und Textilien - Orgelreinigungskosten - Bewegliche Ausstattung Pfarrhäuser: - Schönheitsreparaturen im Privatwohnbereich (Malerarbeiten an Wänden und Decken) - Lose Möblierung und Beleuchtung im Privatwohnbereich - Vorhänge, Gardinenstangen - Kachelöfen - Wintergärten - Kücheneinrichtung (max. 5.000 EUR Gesamtkosten zuschussfähig) - Fernbedienungen von Garagentoren Pfarr- und Jugendheime: - Kücheneinrichtung (Teeküche max. 10.000 EUR Gesamtkosten zuschussfähig) - Wirtschaftsgegenstände (z.B. Geschirr, Gläser, Besteck, Handtücher) - Hifi-, TV-, IT-Endgeräte - Bühnenanlagen mobil oder fest eingebaut - Bühnentechnik mobil oder fest installiert Bücherei: - alle Kosten im Zusammenhang mit einer Bücherei Kindergarten: - Vorhänge - Spielsachen - Spielgeräte

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