Gesamtwerk

135 C 6 Externe Planungspartner 6.1 Architekten Das Aufgabenprofil des Architekten erstreckt sich im kirchlichen Bauen über die Bereiche Umbau, Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden bis hin zu Neubaumaßnahmen. Der kirchliche Gebäudebestand beinhaltet eine große Anzahl an historischen Gebäuden, die vielfach unter Denkmalschutz gestellt sind. Daher werden detaillierte Kenntnisse im Umgang mit historischer Bausubstanz und die Erfahrung im denkmalgerechten Bauen in vielen Planungs- und Bauaufgaben als wesentliche Voraussetzung für eine Beauftragung gesehen. In jedem Fall ist die Qualität der Planung sowie der anschließenden Baubetreuung von entscheidender Bedeutung für den nachhaltigen Erfolg der durchzuführenden Baumaßnahme. Auswahlverfahren: Die Auswahl des Architekten bzw. der Architektin erfolgt durch den Bauherrn und Auftraggeber, die Katholische Kirchenstiftung. In der Stellungnahme zum Erstbesuch wird festgelegt, ob und in welchem Umfang ein Architekt für die Bauaufgabe verpflichtet wird. In Abhängigkeit von Art und Schwierigkeit der Bauaufgabe werden die Architekten individuell ausgewählt. Dabei fließen Kriterien wie Erfahrung, Qualifikation, regionaler Bezug sowie die Bewertung von bereits abgewickelten Bauvorhaben ein. Wenn öffentliche Fördermittel im Rahmen der Baumaßnahme verwendet werden, müssen Planungsleistungen durch ein geregeltes und zu dokumentierendes Vergabeverfahren vergeben werden. Es ist zu klären, ob es ausreicht, drei Angebote von Planern unter Wahrung des Grundsatzes der Transparenz, der Gleichbehandlung, des wechselnden Bieterkreises sowie auch der landkreisübergreifenden Abfrage einzuholen. Eine freihändige Vergabe an einen Planer ist meist nicht mehr möglich. Unter besonderen Voraussetzungen kann ein vorgeschalteter Architektenwettbewerb bzw. ein Planungsgutachten hilfreich oder sogar notwendig sein (siehe Kapitel C 2.3. Abwicklung von kirchlichen Baumaßnahmen I Vorbereitung I Beauftragung von Planungsleistungen).

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