Gesamtwerk

14 Stand 01.01.2024 Immobilienmanagement: Die Hauptabteilung 8 Immobilienmanagement mit den Abteilungen A1 Planen und Bauen, A2 Verwaltung von Grundstücken und Immobilien sowie A3 Betrieb und Unterhalt, steht für die Etablierung eines umfassenden und integrierten Immobilienmanagements für das Bistum Regensburg. Baumaßnahmen an kirchlichen Gebäuden von Kirchenstiftungen werden durch die Kirchenverwaltung initiiert und durch die Abteilung Planen und Bauen begleitet (sh. Kap. C). Katholische Kirchenstiftung: Die Katholische Kirchenstiftung, vertreten durch die Kirchenverwaltung, ist verantwortlich für Pflege und Erhalt des kirchlichen Gebäudebestands (sh. Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayrischen (Erz-) Diözesen (KiStiftO) in der Fassung vom 1. Januar 2018). Pfarrgemeinderat: Vor bedeutenden Entscheidungen der Kirchenverwaltung ist der Pfarrgemeinderat rechtzeitig zu informieren und zu hören. Entsprechenden Anträgen an die kirchliche Stiftungsaufsichtsbehörde fügt der KV-Vorstand dem KV-Beschluss die Stellungnahme des PGR bei (siehe KiStiftO, Art. 24, Abs. 4).

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