Gesamtwerk

220 Stand 01.01.2024 5.3 Lufttechnische Anlagen Regulierung der Luftfeuchtigkeit von Kirchenräumen Orgeln, eine hölzerne Ausstattung und Kunstgegenstände benötigen eine relative Raumfeuchte von mindestens 50 %, damit langfristig Schäden wie Risse im Holz vermieden werden können. Die relative Raumfeuchte steht in direktem Zusammenhang zur Temperatur der Raumluft. Je höher die Innentemperatur im Gegensatz zur Außentemperatur ist, um so trockner wird die Luft. Dies ist ein wichtiger Grund, die Innentemperaturen nicht zu sehr anzuheben. Insbesondere in der Übergangszeit im Frühjahr und Herbst kann eine automatische Fensteröffnung, die über Temperatur- und Luftfeuchtemesser gesteuert wird, hilfreich sein, die Luftfeuchte zu regulieren. Der zusätzliche Aufwand sollte von der vorhandenen Ausstattung abhängig gemacht werden. Eine zusätzliche technische Luftbefeuchtung ist möglich, aber sehr aufwendig, zumal sich die Feuchtigkeit schnell über das gesamte Raumvolumen verteilt und entsprechend große Feuchtemengen eingebracht werden müssen. Lüftungsanlagen Der Einbau von raumlufttechnischen Anlagen ist nach den derzeit gültigen, energetischen Vorgaben zu berücksichtigen. Lüftungsanlagen sollen ausschließlich für die Be- und Entlüftung fensterloser, meist innen liegender Räume eingesetzt werden (WC-Anlagen, Küchen). Reine Abluftanlagen sollen ohne Wärmerückgewinnung ausgebildet werden. Zu- und Abluftanlagen können die Zuluft über Wärmetauscher vorwärmen. Die Laufzeit der Lüftung soll zeitlich begrenzt werden (Schalter mit Nachlaufrelais), da ein Dauerbetrieb auszuschließen ist. Bei Pfarrhäusern muss durch ein Lüftungskonzept nachgewiesen werden, dass eine ausreichende Wohnraumbelüftung gewährleistet ist.

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