Gesamtwerk

246 Stand 01.01.2024 313. Die Orgel und andere für den Gottesdienst rechtlich anerkannte Musikinstrumente sind an einem geeigneten Ort so aufzustellen, dass sie den Gesang des Chores und des Volkes unterstützen und auch bei solistischem Spiel von allen gut gehört werden können. Es ist angemessen, dass die Orgel, bevor sie in den liturgischen Gebrauch genommen wird, nach dem im Rituale Romanum beschriebenen Ritus gesegnet wird. 314. Entsprechend der Gestalt der jeweiligen Kirche und den rechtmäßigen örtlichen Gewohnheiten ist das Allerheiligste Sakrament im Tabernakel an einem äußerst vornehmen, bedeutenden, gut sichtbaren, geschmückten und für das Gebet geeigneten Teil der Kirche aufzubewahren. In der Regel soll es einen einzigen Tabernakel geben, feststehend, aus festem, haltbarem, bruchsicherem und nicht durchsichtigem Material gearbeitet und so verschlossen, dass die Gefahr der Entehrung mit größtmöglicher Sicherheit vermieden wird. Darüber hinaus ist es angemessen, dass er, bevor er in den liturgischen Gebrauch genommen wird, nach dem im Rituale Romanum beschriebenen Ritus gesegnet wird. 315. Wegen der Zeichenhaftigkeit ist es eher angebracht, dass auf dem Altar, auf dem die Messe gefeiert wird, kein Tabernakel steht, in dem die Allerheiligste Eucharistie aufbewahrt wird. Daher soll der Tabernakel nach dem Urteil des Diözesanbischofs seinen Platz finden: a) entweder im Altarraum, nicht auf dem Zelebrationsaltar, in angemessener Form und an geeignetem Ort, wobei der alte Altar, der nicht mehr zur Zelebration verwendet wird, nicht ausgeschlossen ist (vgl. Nr. 303); b) oder auch in einer für die private Anbetung durch die Gläubigen und für das Gebet geeigneten Kapelle, die mit der Kirche organisch verbunden und für die Gläubigen sichtbar sein soll. 316. Nach überliefertem Brauch hat beim Tabernakel ständig ein mit Öl oder Wachs genährtes besonderes Licht zu brennen, wodurch die Gegenwart Christi angezeigt und geehrt wird. 317. Keinesfalls ist alles Übrige zu vergessen, was über die Aufbewahrung der Allerheiligsten Eucharistie rechtlich vorgeschrieben ist.

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