Gesamtwerk

30 Stand 01.01.2024 5.3 Aufgaben Die Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst beschäftigt sich mit den Fragen zur liturgischen Ausstattung, der künstlerischen Gestaltung von Kirchenräumen sowie mit Orgelbaumaßnahmen. Als Grundlage für die Beurteilung dienen bei Um- und Neugestaltungen von Kirchenräumen die Stellungnahme zum Erstbesuch sowie die liturgischen Vorgaben und Standards (siehe Kapitel „E Liturgische Vorgaben“). Die Beschlüsse der Bischöflichen Kommission für kirchliche Kunst haben unbeschadet der Vorschriften zur stiftungsaufsichtlichen Genehmigung gemäß KiStiftO Art. 44 und anderer einschlägiger Ordnungen sowie der Rechte des Bischofs unmittelbare Rechtskraft zur Umsetzung (Art. 8 § 1 des Allgemeinen Statuts für die Bischöflichen Kommissionen in der Diözese i. d. F. vom 13. Februar 2015). Grundlagen: - Dekret zur Errichtung der Bischöflichen Kommission für kirchliche Kunst vom 15. März 2019. - Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst, Geschäftsordnung vom 18. März 2019.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjM0OTI2