Gesamtwerk

308 Stand 01.01.2024 Anmeldung einer PV-Anlage Wer eine PV-Anlage betreibt muss diese beim Marktstammdatenregister spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme anmelden. Weiterhin muss die PV-Anlage beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dieser führt im Vorfeld der Installation ggf. auch eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Insbesondere bei größeren PV-Anlagen sollte die Freigabe für die Installation durch den Netzbetreiber abgewartet werden. Auch Batteriespeicher müssen im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Steuerliche und rechtliche Auswirkungen Steuerliche und rechtliche Auswirkungen, welche durch die Installation einer PV-Anlage entstehen, sind immer im Einzelfall mit den jeweiligen Fachexperten im Vorfeld zu prüfen. Balkonkraftwerke / Klein PV-Anlagen Wenn keine größere PV-Anlage möglich ist, bietet sich ggf. eine Klein-PV-Anlage an. Diese Anlagen lassen sich zum Beispiel am Balkon, der Terrasse, der Fassade oder am Vordach anbringen. Sie bestehen aus zwei bis drei Solarmodulen, die über einen Wechselrichter direkt an einer Steckdose angeschlossen werden können. Die maximal Wechselrichterleistung liegt ab dem Jahr 2024 bei 800W. Eine Anmeldung ist ab 2024 nur noch beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur notwendig. Die Meldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig. Weiterhin kann der bisherige Zähler genutzt werden, Betreiber müssen sich nicht selbst um den Zählertausch kümmern.

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