Gesamtwerk

90 Stand 01.01.2024 2.8 Um- und Neugestaltungen der Kircheninnenräume Bei Kirchenneu- und Umgestaltungen in Pfarrkirchen ist die Durchführung eines Künstlerauswahlverfahrens grundsätzlich erforderlich. Bei Kirchenneu- und Umgestaltungen in Kirchen, die nicht Pfarrkirchen sind, aber eine bedeutende pastorale und/oder eine kunsthistorische Bedeutung aufweisen, ist die Durchführung eines Künstlerauswahlverfahrens grundsätzlich erforderlich. Zu den Auswahlverfahren werden eine begrenzte Anzahl von Künstlern eingeladen. Die Kirchenstiftungen werden den diözesen Fachstellen beraten und unterstützt. Bei Kirchenneu- und Umgestaltungen in sonstigen Filialkirchen, Nebenkirchen, Expositurkirchen, Kapellen, etc. ist die Durchführung eines Künstlerauswahlverfahrens nicht erforderlich, kann jedoch im Einzelfall von der Bischöflichen Kommission für kirchliche Kunst gefordert werden. In der Regel wird bei diesen Objekten eine Direktbeauftragung empfohlen. Die Entscheidung dazu trifft die Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst. Der Leistungsumfang der erforderlichen Maßnahmen einer Kircheninnenrenovierung wird im Erstbesuch festgestellt und in der Stellungnahme zum Erstbesuch dokumentiert. Dabei werden im Überblick auch die weiteren Gebäude der Kirchenstiftung betrachtet. Notwendige Maßnahmen in Bezug auf eine Um- und Neugestaltung eines Kirchenraumes bzw. von liturgischer Ausstattung werden in enger Abstimmung mit der jeweiligen Kirchenverwaltung festgehalten und der Bischöflichen Kommission für kirchliche Kunst vorgestellt. Die Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst setzt sich mit dem vorgestellten Projekt auseinander und gibt den Leistungsumfang, den Kostenrahmen und das Verfahren vor. Das konkrete Vorhaben wird durch die Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst in eine Kategorie eingeordnet, um den Umfang des Projektes festzulegen. Die Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst (KK) behält sich vor, die Kategorisierung individuell vorzunehmen. - Kategorie 1: gesamter Kirchenraum wird verändert erhebliche Veränderungen im Altarraum - Kategorie 2: Teile des Kirchenraums werden verändert mehrere Elemente im Altarraum werden verändert - Kategorie 3: ein oder wenige Elemente werden verändert

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