Gesamtwerk

92 Stand 01.01.2024 Titel 2 - Liturgische Ausstattung: Vortragskreuz | Altarleuchter | Osterleuchter | Tabernakel | Ewig Licht | Evangeliarablage | Olearium Kostenobergrenze max. 47.000 € Titel 3 - Sonstige Ausstattung: Taufstein | Weihwasserbecken | Ort der Marienverehrung | Apostelleuchter (ggf. mit Weihekreuzen) | Assistenzstühle (Ministrantenbänke) | Kredenz | Neuordnung der vorhandenen Ausstattung | Schriftenstand Kostenobergrenze muss im Einzelfall definiert und in der Bischöflichen Kommission für kirchliche Kunst diskutiert werden. Titel 4 - Besondere Anforderungen: Altarrückwand | Kreuzweg | Fenster | Ort für Beichte | Orgelprospekt Kostenobergrenze muss im Einzelfall diskutiert und in der Bischöflichen Kommission für kirchliche Kunst definiert werden. Titel 5 - Künstlerische Beratung: Oberflächengestaltung für Wände, Boden, Decke | Beleuchtungskonzept | Gestühl | Portal (Kostenobergrenzen sind nicht festzulegen, weil reine Beratungsleistung). Aufwandsentschädigung Für die Aufwandsentschädigung bei Künstlerauswahlverfahren der Kategorie 1 und 2 gelten im Bistum Regensburg folgende Summen als Orientierungswerte: Aufwandsentschädigung für Titel 1 – Prinzipalstücke: Je nach Umfang: 890 - 2.300 € Aufwandsentschädigung für Titel 2 und 3: Je nach Umfang: 890 – 2.300 € Aufwandsentschädigung für Titel 4: Einzelfallbemessung je nach Umfang und Schwierigkeit der Aufgabenstellung. Der Wert muss in Abstimmung mit dem Gremium der Bischöflichen Kommission für kirchliche Kunst festgelegt werden. Für Titel 5 ist keine Aufwandsentschädigung erforderlich. Es handelt sich um eine reine konzeptionelle Beratungsleist

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