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Kostenobergrenzen für Neubauten
Die Kosten für den Neubau von Pfarrhäusern, Pfarr- und Jugendheimen sowie Kinderta-
gesstätten sind durch festgelegte Kostenobergrenzen nach oben hin limitiert.
Im Einzelnen wird die Ermittlung der jeweils relevanten Kostenobergrenzen und die
Zusammensetzung des maximalen Gesamtkostenrahmens nachfolgend dargestellt. Die
Kostenobergrenzen werden jährlich anhand der durchschnittlichen Baupreise nach BKI
und der aktuellen Baupreisindizes des Statistischen Bundesamtes überprüft und fortge-
schrieben.
Die Kostenobergrenzen für Kindertagesstätten richten sich nach den derzeit geltenden
staatlichen Förderrichtlinien (FAG-Richtlinien). Hier werden die sogenannten „förderfä-
higen Flächen“ mit einem festgelegten Quadratmeterpreis multipliziert. Die förderfähigen
Kosten bei Neubauten richten sich nach der Art der Einrichtung.