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C 6
Externe Planungspartner
6.1 Architekten
Im kirchlichen Bauen gibt es eine große Bandbreite von Aufgabenstellungen an den
Architekten. Vielfältige Entwurfsthemen (z.B. Wohnbauten, Begegnungsstätten, Kinder-
tageseinrichtungen) und detaillierte Kenntnisse im Umgang mit historischer Bausubstanz
gehören dabei zum Anforderungsprofil. Je nach Aufgabenstellung wird eine besondere
Qualifikation vorausgesetzt. Ist bei Neubauten immer auch der Städtebau Teil des
Entwurfs, so sind bei Sanierungen im Denkmalbereich eher der sensible Umgang mit
historischer Bausubstanz gefordert. In jedem Fall ist die Qualität der Planung sowie der
anschließenden Baubetreuung von entscheidender Bedeutung für den nachhaltigen
Erfolg der durchzuführenden Baumaßnahme.
Auswahlverfahren:
Die Auswahl der Architekten erfolgt durch die Katholische Kirchenstiftung. In der Stellung-
nahme zum Erstbesuch wird festgelegt, ob und in welchem Umfang ein Architekt für die
Bauaufgabe verpflichtet wird. In Abhängigkeit von Art und Schwierigkeit der Bauaufgabe
werden die Architekten individuell ausgewählt. Dabei fließen Kriterien wie Erfahrung,
Qualifikation, regionaler Bezug sowie die Bewertung von bereits abgewickelten Bau-
vorhaben ein. Bei besonderen Bauaufgaben kann ein vorgeschaltetes Plangutachten
bzw. ein Architektenwettbewerb notwendig sein. Über die Durchführung entscheidet die
Bischöfliche Baukommission.
Beauftragung:
Für die Beauftragung eines Architekten ist ein förmlicher Beschluss durch die Kirchen-
verwaltung zu fassen (siehe Formblatt „Beauftragung von Planungsleistungen“). Sobald
der Beschluss dem Bischöflichen Baureferat vorliegt, kann ein Vertragskonzept an den
zu beauftragenden Architekten verschickt werden. Nach gemeinsamer Festlegung der
Vertragsbedingungen wird der Vertrag durch das Bischöfliche Baureferat erstellt und an
die Vertragspartner zur Unterschrift verschickt. Der Vertrag wird mit der stiftungsaufsicht-
lichen Genehmigung rechtswirksam.