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C 6

Externe Planungspartner

6.1 Architekten

Im kirchlichen Bauen gibt es eine große Bandbreite von Aufgabenstellungen an den

Architekten. Vielfältige Entwurfsthemen (z.B. Wohnbauten, Begegnungsstätten, Kinder-

tageseinrichtungen) und detaillierte Kenntnisse im Umgang mit historischer Bausubstanz

gehören dabei zum Anforderungsprofil. Je nach Aufgabenstellung wird eine besondere

Qualifikation vorausgesetzt. Ist bei Neubauten immer auch der Städtebau Teil des

Entwurfs, so sind bei Sanierungen im Denkmalbereich eher der sensible Umgang mit

historischer Bausubstanz gefordert. In jedem Fall ist die Qualität der Planung sowie der

anschließenden Baubetreuung von entscheidender Bedeutung für den nachhaltigen

Erfolg der durchzuführenden Baumaßnahme.

Auswahlverfahren:

Die Auswahl der Architekten erfolgt durch die Katholische Kirchenstiftung. In der Stellung-

nahme zum Erstbesuch wird festgelegt, ob und in welchem Umfang ein Architekt für die

Bauaufgabe verpflichtet wird. In Abhängigkeit von Art und Schwierigkeit der Bauaufgabe

werden die Architekten individuell ausgewählt. Dabei fließen Kriterien wie Erfahrung,

Qualifikation, regionaler Bezug sowie die Bewertung von bereits abgewickelten Bau-

vorhaben ein. Bei besonderen Bauaufgaben kann ein vorgeschaltetes Plangutachten

bzw. ein Architektenwettbewerb notwendig sein. Über die Durchführung entscheidet die

Bischöfliche Baukommission.

Beauftragung:

Für die Beauftragung eines Architekten ist ein förmlicher Beschluss durch die Kirchen-

verwaltung zu fassen (siehe Formblatt „Beauftragung von Planungsleistungen“). Sobald

der Beschluss dem Bischöflichen Baureferat vorliegt, kann ein Vertragskonzept an den

zu beauftragenden Architekten verschickt werden. Nach gemeinsamer Festlegung der

Vertragsbedingungen wird der Vertrag durch das Bischöfliche Baureferat erstellt und an

die Vertragspartner zur Unterschrift verschickt. Der Vertrag wird mit der stiftungsaufsicht-

lichen Genehmigung rechtswirksam.