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C 7

Interne Fachstellen

7.1 Stabsstelle Arbeitssicherheit

Die Stabsstelle Arbeitssicherheit ist für die Beratung der Pfarreien hinsichtlich Arbeitssi-

cherheit, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz zuständig. Dies betrifft unter anderem

Gebäude und bauliche Gegebenheiten, sofern dort Vorhaben aus der staatlichen Arbeits-

schutzgesetzgebung (z.B. Arbeitsstättenverordnung) und/oder aus den berufsgenossen-

schaftlichen Unfallverhütungsvorschriften umzusetzen sind.

Bei folgenden Baumaßnahmen ist eine Beratung in Form einer sicherheitstechnischen

Stellungnahme generell notwendig:

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Kindertageseinrichtungen

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Pfarr- und Jugendheime

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Kirchen: Neubauten

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Kirchen: Sanierungen (wenn Türme, Dachböden, Emporen, Sakristeien betroffen sind)

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Pfarrhäuser (wenn öffentliche Bereiche wie z. B. Verwaltungsbereiche betroffen sind)

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Bildungshäuser, Schulen, etc.

Wird beim Erstbesuch durch das Baureferat die Erforderlichkeit einer sicherheitstech-

nischen Beratung festgestellt, wird dies in der Stellungnahme angemerkt. Daraufhin

müssen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit in die Planungsphase mit eingebunden

werden. Eine individuelle Beratung ist auf die jeweilige Baumaßnahme zugeschnitten

und bietet die Möglichkeit, auch alternative, von allgemeinen Grundsätzen abweichende

Lösungen zu erarbeiten.