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Bistumsleitung:

Grundsätzliche Entscheidungen und Weichenstellungen werden von der Bistumsleitung

in der Ordinariatskonferenz festgelegt.

Pastorale Planung:

Entscheidungen zur pastoralen Planung werden in der Arbeitsgruppe Personalplanung /

pastorale Planung vorbereitet und in der Ordinariatskonferenz genehmigt.

Diözesansteuerausschuss:

Die Mittel für Renovierungs- und Investitionsmaßnahmen werden innerhalb der geltenden

Förderrichtlinien im Rahmen des Diözesanhaushalts durch den Diözesansteueraus-

schuss unter Vorsitz des Diözesanbischofs freigegeben.

Kommission für kirchliche Kunst:

Die Kommission für kirchliche Kunst entscheidet über Um- und Neugestaltung von

Kirchen und anderen Sakralräumen.

Bischöfliche Baukommission:

Die Bischöfliche Baukommission behandelt Anträge und Fragen im Zusammenhang mit

Gebäuden und Liegenschaften, die sich im Eigentum von Katholischen Kirchen- und

Pfründestiftungen im Bistum Regensburg befinden und aus Sicht der Stiftungsaufsicht

behandelt werden müssen.

Bischöfliche Finanzkammer:

Die Stiftungsaufsichtsbehörde erteilt die stiftungsaufsichtliche Genehmigung.

Bischöfliches Baureferat:

Das Bischöfliche Baureferat hat in baufachlichen Fragen eine Beratungs- und

Prüffunktion.

A 2

Beteiligte Stellen innerhalb der

Diözese Regensburg