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Die nachfolgenden Vorgaben und Standards sind allgemeingültig. Besondere Hinweise

zum konkret betrachteten Bauvorhaben werden in der Stellungnahme zum Erstbesuch

bzw. durch die baufachliche Beratung des Bischöflichen Baureferates gegeben.

Sämtliche Bauleistungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik

auszuführen. Dies bedeutet nicht zwingend eine Ausführung nach den geltenden

DIN-Normen - insbesondere gilt dies beim Bauen im Zusammenhang mit historischer

Bausubstanz. Bei allen Ausführungen bleibt die Gewährleistungspflicht von Planern und

ausführenden Firmen bestehen.

D 1

Allgemeine Vorgaben und Standards