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Die nachfolgenden Vorgaben und Standards sind allgemeingültig. Besondere Hinweise
zum konkret betrachteten Bauvorhaben werden in der Stellungnahme zum Erstbesuch
bzw. durch die baufachliche Beratung des Bischöflichen Baureferates gegeben.
Sämtliche Bauleistungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
auszuführen. Dies bedeutet nicht zwingend eine Ausführung nach den geltenden
DIN-Normen - insbesondere gilt dies beim Bauen im Zusammenhang mit historischer
Bausubstanz. Bei allen Ausführungen bleibt die Gewährleistungspflicht von Planern und
ausführenden Firmen bestehen.
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Allgemeine Vorgaben und Standards