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Stand 01.01.2019

Katholische Kirchenstiftung:

Die Katholische Kirchenstiftung, vertreten durch die Kirchenverwaltung, ist verantwortlich

für Pflege und Erhalt des kirchlichen Gebäudebestands.

Pfarrgemeinderat:

Vor bedeutenden Entscheidungen der Kirchenverwaltung ist der Pfarrgemeinderat

rechtzeitig zu informieren und zu hören. Entsprechenden Anträgen an die kirchliche

Stiftungsaufsichtsbehörde fügt der KV-Vorstand dem KV-Beschluss die Stellungnahme

des PGR bei (siehe KiStiftO, Art. 24, Abs. 4).