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Voruntersuchungen
2.1 Grundlagenermittlung
Eine fundierte Voruntersuchung ist die Basis jeder zielorientierten Planungsaufgabe. Die
Grundlagenermittlung ist in Phase 1 im Leistungsbild für Planungsleistung enthalten und
vom beauftragten Architekten und Fachplaner zu bearbeiten.
Für spezielle, komplexe Planungsaufgaben kann es erforderlich werden, die Grundlage-
nermittlung weiter zu fassen und auf weitere Planungsphasen auszudehnen. In diesen
Fällen erfolgt in der Stellungnahme zum Erstbesuch eine Aussage zur Aufgabenstellung
durch das Bischöfliche Baureferat. Bearbeitungsumfang und -tiefe werden in Abstimmung
mit dem Bischöflichen Baureferat und den externen Fachstellen, im Rahmen eines oder
mehreren Ortsterminen, festgelegt. In der Regel resultiert daraus ein der Maßnahme
vorgeschalteter Bauabschnitt „Voruntersuchung“.
Jede fundierte Grundlagenermittlung basiert auf einem aussagekräftigen Bestands-
aufmaß mit Darstellung des gesamten Gebäudes in allen Ebenen im Grundriss, Ansicht
und Schnitt. Bei Bedarf kann auch die Darstellung der Ausstattung erforderlich werden.
Aussagekräftige Aufmaßpläne erstellen qualifizierte Vermessungsbüros. Auf dieser Basis
lassen sich sämtliche Schadensbilder in Form einer Schadenskartierung mit Bestands-
und Zustandsanalyse exakt dokumentieren.
Die Grundlagenermittlung kann folgende Leistungen enthalten:
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Archivalienforschung, Bildrecherche (BLfD, Bistum, Staatsarchiv etc.)
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Erstellung von Baualtersplänen nach Erfordernis
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Klimamessung nach Erfordernis (in Absprache mit den Fachstellen)
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Erfassen der baulichen Gegebenheiten und Auffälligkeiten
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Fotodokumentation Vorzustand Bestand
Bestandspläne dienen den beteiligten Planungspartnern als Grundlage für die
Erarbeitung ihrer Sanierungskonzepte. Diese wiederum sind die Voraussetzung für die
Ermittlung von belastbaren Sanierungskosten.