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D 5

Vorgaben und Standards technischer

Anlagen

5.1 Abwasser- und Wasseranlagen

Sämtliche Gebäude werden nach Möglichkeit an das öffentliche Ver- und Entsor-

gungsnetz angeschlossen.

Abwasseranlagen

Die Entsorgung von Abwassern sollte generell über die öffentliche Kanalisation erfolgen.

Gebäude im Außenbereich werden nur dann mit Kleinkläranlagen ausgestattet, wenn

genügend Abwasser anfällt, um die Anlagen wirtschaftlich betreiben zu können. Geringe

Abwassermengen werden gesammelt und durch Entsorgungsunternehmen abtranspor-

tiert.

Wasseranlagen

Eigenwasserversorgung:

Anlagen zur Eigenwasserversorgung werden nur zur Gartenbewässerung genutzt. Die

hierfür vorgesehenen Zapfstellen sollen deutlich und dauerhaft gekennzeichnet werden.

Trinkwasserversorgung:

Trinkwasser wird dem öffentlichen Leitungsnetz entnommen. Eine chemische oder

elektromagnetische Aufbereitung des aus öffentlichen Leitungen gezapften Trinkwassers

ist nicht notwendig. Bestehende chemische Aufbereitungsanlagen werden stillgelegt

und demontiert aufgrund hoher Unterhaltskosten, meist ungenügender Wartung und

der dadurch hohen Gefahr der Verkeimung. Öffentliche Gebäude (z.B. Kindertagesein-

richtungen, Schulen, Pfarr- und Jugendheime, Alten- und Pflegeheime) unterliegen der

jeweiligen Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Die hierin geforderten Installationsstan-

dards, Prüfvorrichtungen und Prüfintervalle sollen eingehalten und dokumentiert werden.