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Grundordnung des Römischen
Messbuchs
110. Alle, die eine Kirche betreten, tauchen, einem löblichen Brauch folgend, eine Hand
in das Weihwasser im Becken und bekreuzigen sich zum Gedenken an die Taufe.
295. Der Altarraum ist der Ort, wo der Altar steht, wo das Wort Gottes verkündet wird
und wo der Priester, der Diakon und die anderen liturgischen Dienste ihre Aufgabe
ausüben. Vom Schiff der Kirche hat er sich durch eine gewisse Erhöhung oder durch eine
besondere Gestaltung und Ausstattung in geeigneter Weise zu unterscheiden. Er hat so
geräumig zu sein, dass die Eucharistiefeier leicht vollzogen und mitverfolgt werden kann.
296. Der Altar, auf dem das Kreuzesopfer unter sakramentalen Zeichen gegenwärtig
gesetzt wird, ist auch der Tisch des Herrn, an dem das Volk Gottes zusammengerufen
wird, um in der Messe daran teilzunehmen. Er ist schließlich Mittelpunkt der Danksagung,
die in der Eucharistie vollzogen wird.
297. Die Eucharistiefeier ist in einem sakralen Raum auf dem Altar zu vollziehen.
Außerhalb eines sakralen Raumes kann sie auch auf einem passenden Tisch gehalten
werden, wobei immer ein Altartuch, das Korporale, Kreuz und Leuchter beizubehalten
sind.
298. In jeder Kirche soll es sinnvollerweise einen feststehenden Altar geben, der Jesus
Christus, den lebendigen Stein (1 Petr 2,4; vgl. Eph 2,20), deutlicher und dauerhaft
bezeichnet. An den übrigen Orten aber, die für heilige Feiern bestimmt sind, kann es ein
Tragaltar sein. Feststehend wird ein Altar genannt, wenn er so errichtet wird, dass er fest
mit dem Boden verbunden ist und deshalb nicht wegbewegt werden kann; tragbar heißt
er hingegen, wenn er wegbewegt werden kann.
299. Der Altar ist von der Wand getrennt zu errichten, so dass man ihn leicht umschreiten
und die Feier an ihm dem Volk zugewandt vollzogen werden kann. Das empfiehlt sich
überall, wo es möglich ist. Der Altar ist aber so aufzustellen, dass er wahrhaft den
Mittelpunkt bildet, dem sich die Aufmerksamkeit der ganzen Versammlung der Gläubigen
von selbst zuwendet. In der Regel hat er feststehend und geweiht zu sein.