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E 2

Diözesane Hinweise für

Kirchenumgestaltungen

Diese Hinweise sind als Hilfe und Grundlage für alle Verantwortlichen einer Kirchenum-

gestaltung oder eines (Teil-)Neubaus gedacht: Pfarrer, Kirchenverwaltung, Pfarrgemein-

derat, Architekt, Künstler, Diözesankunstausschuss, Baureferat, Stiftungsaufsicht.

2.1 Die Kirche als Ganze

Weiterführende Texte:

aus: Pontifikale IV, Die Weihe der Kirche.

3. Der Kirchenbau soll, seiner Aufgabe entsprechend, für die heiligen Feiern geeignet

und würdig sein. Er zeichne sich mehr durch vornehme Schönheit als durch unnötigen

Aufwand aus: er sei Zeichen und Symbol überirdischer Wirklichkeit. Er soll so gestaltet

sein, dass er in gewisser Hinsicht den Aufbau der versammelten Gemeinde wider-

spiegelt, ihr die rechte Gliederung ermöglicht und allen die Ausübung ihres Dienstes

erleichtert. Außerdem sollen hinsichtlich der Ausstattung des Altarraums, des Altares, des

Priestersitzes, des Ambo und des Aufbewahrungsortes für die Eucharistie die Normen

der Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch eingehalten werden. Ebenso

beachte man sorgfältig die Vorschriften hinsichtlich der Erfordernisse und Orte für die

Feier der übrigen Sakramente, besonders der Taufe und der Buße.