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Diözesane Hinweise für
Kirchenumgestaltungen
Diese Hinweise sind als Hilfe und Grundlage für alle Verantwortlichen einer Kirchenum-
gestaltung oder eines (Teil-)Neubaus gedacht: Pfarrer, Kirchenverwaltung, Pfarrgemein-
derat, Architekt, Künstler, Diözesankunstausschuss, Baureferat, Stiftungsaufsicht.
2.1 Die Kirche als Ganze
Weiterführende Texte:
aus: Pontifikale IV, Die Weihe der Kirche.
3. Der Kirchenbau soll, seiner Aufgabe entsprechend, für die heiligen Feiern geeignet
und würdig sein. Er zeichne sich mehr durch vornehme Schönheit als durch unnötigen
Aufwand aus: er sei Zeichen und Symbol überirdischer Wirklichkeit. Er soll so gestaltet
sein, dass er in gewisser Hinsicht den Aufbau der versammelten Gemeinde wider-
spiegelt, ihr die rechte Gliederung ermöglicht und allen die Ausübung ihres Dienstes
erleichtert. Außerdem sollen hinsichtlich der Ausstattung des Altarraums, des Altares, des
Priestersitzes, des Ambo und des Aufbewahrungsortes für die Eucharistie die Normen
der Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch eingehalten werden. Ebenso
beachte man sorgfältig die Vorschriften hinsichtlich der Erfordernisse und Orte für die
Feier der übrigen Sakramente, besonders der Taufe und der Buße.