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Bei investiven Maßnahmen handelt es sich um technische Maßnahmen mit Investiti-
onsbedarf – also um den direkten Eingriff in die Bausubstanz durch Baumaßnahmen,
Dämmung der Fassaden und Dachflächen, Einbau neuer Fenster oder Installation einer
neuen Heizungsanlage. Eine Auswahl erfolgt stets unter Abstimmung mit dem Bischöf-
lichen Baureferat.
Voraussetzungen für bauliche Maßnahmen:
1. Erfassung energetischer Ist-Zustand
2. Einfache Energiesparmaßnahmen
3. Professionelles Energieeinsparkonzept
4. Umsetzung baulicher Maßnahmen
Bevor über bauliche Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs nachgedacht
wird, sollten die einfachen Maßnahmen aus Kapitel F 2 bekannt und abgearbeitet sein.
Es muss zudem deutlich herausgestellt werden, dass die Auswahl der konkreten
Maßnahmen stets im Rahmen eines professionellen Energieeinsparkonzeptes (Kapitel
F 3) durch ein Beratungsbüro in Abstimmung mit dem Bischöflichen Baureferat erfolgen
muss. Die Ergebnisse der umfangreichen Bestandsaufnahme (siehe Anhang) bilden
hierbei die entscheidende Basis. Weiterhin sind die Vorgaben des Denkmal- und Ensem-
bleschutz sowie städtebauliche Aspekte einzuhalten. Sämtliche betroffenen Stellen
müssen im Falle einer geplanten Umsetzung von Anfang an in die Projektplanung
involviert sein. Des Weiteren sind sämtliche Maßnahmen gemäß der „Vorgaben und
Standards“ (Kapitel D) zu planen und durchzuführen.
Die geplanten Arbeiten sollen im Anschluss an die Planung durch fachlich kompetente
Handwerker erfolgen. Keinesfalls sollen die Maßnahmen in Eigenverantwortung durchge-
führt werden.
F 4
Bauliche Maßnahmen im Bestand