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B 2

Allgemeine Richtlinien zum

kirchlichen Gebäudebestand

2.1 Klassifizierung von Bestandsgebäuden

Bei der Klassifizierung des Bestandes ist ein Gebäude nie isoliert zu betrachten. Die

Bischöfliche Baukommission beschäftigt sich neben der Beurteilung von konkreten

Baumaßnahmen in den Pfarreien z.B. auch mit der Erarbeitung von allgemeinen

Richtlinien zum kirchlichen Gebäudebestand in der Diözese Regensburg. Sie enthalten

grundlegende Vorgaben, die für die Instandhaltung des Bestands und die künftige

Entwicklung des kirchlichen Gebäudebestands maßgeblich sind.

Grundlage für die Darstellung eines bedarfsgerechten und notwendigen Gebäudebe-

stands einer Pfarrei ist die Klassifizierung der vorhandenen Gebäude:

Primäre Gebäudestruktur einer Pfarrei:

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Pfarrkirche

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Sonstige bestehende Kirchen

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Pfarrhaus als Pfarrsitz (Kategorie 1)

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Pfarr- und Jugendheim

Sekundäre Gebäudestruktur einer Pfarrei:

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Kindertagesstätte

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Altenheime und sonstige Einrichtungen der Seelsorge und des caritativen Wirkens

Tertiäre Gebäudestruktur einer Pfarrei

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Sonstige Gebäude (z.B. Benefiziatenhaus, ehem. Schwesternhaus, Wohngebäude,

Nebengebäude)

Grundsätzliche Anmerkungen zu vorgenannter Gliederung:

Sakrale Gebäude stehen grundsätzlich nicht zur Disposition (Abbruch oder Veräußerung).

Im begründeten Ausnahmefall ist die Entscheidung der Bistumsleitung relevant.