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Allgemeine Richtlinien zum
kirchlichen Gebäudebestand
2.1 Klassifizierung von Bestandsgebäuden
Bei der Klassifizierung des Bestandes ist ein Gebäude nie isoliert zu betrachten. Die
Bischöfliche Baukommission beschäftigt sich neben der Beurteilung von konkreten
Baumaßnahmen in den Pfarreien z.B. auch mit der Erarbeitung von allgemeinen
Richtlinien zum kirchlichen Gebäudebestand in der Diözese Regensburg. Sie enthalten
grundlegende Vorgaben, die für die Instandhaltung des Bestands und die künftige
Entwicklung des kirchlichen Gebäudebestands maßgeblich sind.
Grundlage für die Darstellung eines bedarfsgerechten und notwendigen Gebäudebe-
stands einer Pfarrei ist die Klassifizierung der vorhandenen Gebäude:
Primäre Gebäudestruktur einer Pfarrei:
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Pfarrkirche
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Sonstige bestehende Kirchen
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Pfarrhaus als Pfarrsitz (Kategorie 1)
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Pfarr- und Jugendheim
Sekundäre Gebäudestruktur einer Pfarrei:
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Kindertagesstätte
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Altenheime und sonstige Einrichtungen der Seelsorge und des caritativen Wirkens
Tertiäre Gebäudestruktur einer Pfarrei
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Sonstige Gebäude (z.B. Benefiziatenhaus, ehem. Schwesternhaus, Wohngebäude,
Nebengebäude)
Grundsätzliche Anmerkungen zu vorgenannter Gliederung:
Sakrale Gebäude stehen grundsätzlich nicht zur Disposition (Abbruch oder Veräußerung).
Im begründeten Ausnahmefall ist die Entscheidung der Bistumsleitung relevant.