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B 3
Betrachtung und Analyse des
Gebäudebestandes der Pfarreien
3.1 Durchführung einer Gesamtbetrachtung des Gebäudebestandes
1. Antrag auf Erstbesuch an das Baureferat durch die Kirchenverwaltung
2. Erstbesuch durch zuständige/n Diözesanarchitekten/in der Diözese
3. Empfehlung zur Durchführung einer Gesamtbetrachtung durch das Baureferat mit
exakter Zielformulierung zusammen mit Kirchenverwaltung, Baureferat und Finanz-
kammer
4. Bei Bedarf Vorstellung der beabsichtigten Zielformulierung in der Bischöflichen
Baukommission (ggf. Abstimmung mit der Pastoralen Personalarbeitsgruppe)
5. Beauftragung eines externen Architekten zur Bestandsaufnahme und Analyse des zu
betrachtenden Gebäudebestands. Beauftragung erfolgt durch die Kirchenstiftung in
Abstimmung mit dem Baureferat
6. Bestandsaufnahme durch das beauftragte Architekturbüro mit der Ermittlung der
Flächen, Kubaturen und den daraus resultierenden Gebäudekennwerten und
Verbrauchsdaten, Erstellung eines Bauzustandsberichts, Darstellung aller Fakten mit
Plänen und Gebäudeabbildungen
7. Analyse der Ergebnisse aus der Bestandsaufnahme
8. Erarbeiten möglicher Handlungsfelder unter Berücksichtigung der Rahmenbedin-
gungen (z.B. Realisierungszeitraum, baulicher Aufwand, benötigtes Investitionsvo-
lumen, Finanzierung)
9. Ergebnispräsentation und Darstellung der möglichen Optimierungsvarianten in
gemeinsamer Sitzung mit Kirchenverwaltung, Baureferat und Finanzkammer
10. Erstellung eines Masterplans in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten
11. Vorstellung des ausgearbeiteten Masterplans in der Bischöflichen Baukommission zur
Beschlussfassung
12. Umsetzung der im Masterplan dargestellten Maßnahmen in der aufgezeigten
Reihenfolge