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B 3

Betrachtung und Analyse des

Gebäudebestandes der Pfarreien

3.1 Durchführung einer Gesamtbetrachtung des Gebäudebestandes

1. Antrag auf Erstbesuch an das Baureferat durch die Kirchenverwaltung

2. Erstbesuch durch zuständige/n Diözesanarchitekten/in der Diözese

3. Empfehlung zur Durchführung einer Gesamtbetrachtung durch das Baureferat mit

exakter Zielformulierung zusammen mit Kirchenverwaltung, Baureferat und Finanz-

kammer

4. Bei Bedarf Vorstellung der beabsichtigten Zielformulierung in der Bischöflichen

Baukommission (ggf. Abstimmung mit der Pastoralen Personalarbeitsgruppe)

5. Beauftragung eines externen Architekten zur Bestandsaufnahme und Analyse des zu

betrachtenden Gebäudebestands. Beauftragung erfolgt durch die Kirchenstiftung in

Abstimmung mit dem Baureferat

6. Bestandsaufnahme durch das beauftragte Architekturbüro mit der Ermittlung der

Flächen, Kubaturen und den daraus resultierenden Gebäudekennwerten und

Verbrauchsdaten, Erstellung eines Bauzustandsberichts, Darstellung aller Fakten mit

Plänen und Gebäudeabbildungen

7. Analyse der Ergebnisse aus der Bestandsaufnahme

8. Erarbeiten möglicher Handlungsfelder unter Berücksichtigung der Rahmenbedin-

gungen (z.B. Realisierungszeitraum, baulicher Aufwand, benötigtes Investitionsvo-

lumen, Finanzierung)

9. Ergebnispräsentation und Darstellung der möglichen Optimierungsvarianten in

gemeinsamer Sitzung mit Kirchenverwaltung, Baureferat und Finanzkammer

10. Erstellung eines Masterplans in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten

11. Vorstellung des ausgearbeiteten Masterplans in der Bischöflichen Baukommission zur

Beschlussfassung

12. Umsetzung der im Masterplan dargestellten Maßnahmen in der aufgezeigten

Reihenfolge