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Abwicklung von kirchlichen
Baumaßnahmen
Grundlage für eine ordnungsgemäße Abwicklung kirchlicher Baumaßnahmen ist ein
geregelter Projektablauf. Baumaßnahmen werden nach ihrem Schwierigkeitsgrad
eingeteilt und unterschiedlich behandelt.
1. Maßnahmen von geringer Schwierigkeit (kleiner Maßnahmenumfang)
2. Maßnahmen von mittlerer Schwierigkeit (Standardmaßnahme)
3. Maßnahme von erhöhter Schwierigkeit (umfangreiche und komplexe Maßnahmen)
Der Weg einer Baumaßnahme von Beginn bis zur Fertigstellung wird Schritt für Schritt
in dem jeweiligen Projektablaufplan dargestellt und zeigt die Zuständigkeiten innerhalb
der einzelnen Planungs- und Bauphasen auf. Die Vorbereitung, Planung und Abwicklung
von Baumaßnahmen erfolgt stets in enger Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und
der Stiftungsaufsichtsbehörde, die in den Bauangelegenheiten durch das Bischöfliche
Baureferat unterstützt wird. In Sonderfällen können noch andere Fachstellen in diesen
Prozess eingebunden werden (z.B. Diözesan-Caritasverband, Rechtsstelle, Abteilung
Liegenschaften).
Die in einer Baumaßnahme handelnden Kirchenstiftungen sind Bauherren und
werden vom Bischöflichen Baureferat fachlich beraten. Das Hauptaugenmerk in dieser
Beratungstätigkeit liegt in der fachlichen Begleitung der Vorbereitung und Planung einer
konkreten Baumaßnahme bis hin zur Weiterleitung der Anmeldung an die Bischöfliche
Finanzkammer. Nach erfolgter stiftungsaufsichtlicher Genehmigung bringt die jeweilige
Kirchenstiftung eine Baumaßnahme, zusammen mit ihren beauftragten externen
Planungspartnern, selbstständig bis zum Abschluss, der mit der Bestätigung der Kosten-
feststellung durch die Bischöfliche Finanzkammer erfolgt. Die Durchführung einer
Baumaßnahme erfolgt im Hinblick auf die Vielzahl der Baumaßnahmen in der Regel ohne
die Beteiligung des Bischöflichen Baureferates. Die Verantwortung für die Planung und
Durchführung von kirchlichen Baumaßnahmen liegt beim Bauherrn.
2.1 Projektablauf