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C 2

Abwicklung von kirchlichen

Baumaßnahmen

Grundlage für eine ordnungsgemäße Abwicklung kirchlicher Baumaßnahmen ist ein

geregelter Projektablauf. Baumaßnahmen werden nach ihrem Schwierigkeitsgrad

eingeteilt und unterschiedlich behandelt.

1. Maßnahmen von geringer Schwierigkeit (kleiner Maßnahmenumfang)

2. Maßnahmen von mittlerer Schwierigkeit (Standardmaßnahme)

3. Maßnahme von erhöhter Schwierigkeit (umfangreiche und komplexe Maßnahmen)

Der Weg einer Baumaßnahme von Beginn bis zur Fertigstellung wird Schritt für Schritt

in dem jeweiligen Projektablaufplan dargestellt und zeigt die Zuständigkeiten innerhalb

der einzelnen Planungs- und Bauphasen auf. Die Vorbereitung, Planung und Abwicklung

von Baumaßnahmen erfolgt stets in enger Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und

der Stiftungsaufsichtsbehörde, die in den Bauangelegenheiten durch das Bischöfliche

Baureferat unterstützt wird. In Sonderfällen können noch andere Fachstellen in diesen

Prozess eingebunden werden (z.B. Diözesan-Caritasverband, Rechtsstelle, Abteilung

Liegenschaften).

Die in einer Baumaßnahme handelnden Kirchenstiftungen sind Bauherren und

werden vom Bischöflichen Baureferat fachlich beraten. Das Hauptaugenmerk in dieser

Beratungstätigkeit liegt in der fachlichen Begleitung der Vorbereitung und Planung einer

konkreten Baumaßnahme bis hin zur Weiterleitung der Anmeldung an die Bischöfliche

Finanzkammer. Nach erfolgter stiftungsaufsichtlicher Genehmigung bringt die jeweilige

Kirchenstiftung eine Baumaßnahme, zusammen mit ihren beauftragten externen

Planungspartnern, selbstständig bis zum Abschluss, der mit der Bestätigung der Kosten-

feststellung durch die Bischöfliche Finanzkammer erfolgt. Die Durchführung einer

Baumaßnahme erfolgt im Hinblick auf die Vielzahl der Baumaßnahmen in der Regel ohne

die Beteiligung des Bischöflichen Baureferates. Die Verantwortung für die Planung und

Durchführung von kirchlichen Baumaßnahmen liegt beim Bauherrn.

2.1 Projektablauf