Kapitel A

34 Stand 01.01.2024 6.3 Aufgaben Die Bischöfliche Baukommission entscheidet über Neu- und Erweiterungsbauten einschließlich gegebenenfalls damit zusammenhängender Grundstücksfragen. Sie beurteilt außerdem Gesamtbetrachtungen des Gebäudebestands einer Pfarrei und gibt Handlungsempfehlungen. Sie legt Vorgaben allgemeiner Art zu Neu- und Erweiterungsbauten fest (Raumprogramme und Kosten z.B. Obergrenzen). Außerdem werden grundsätzliche Richtlinien zum Bauen erarbeitet (z.B. allgemeine Richtlinien zum Erhalt des kirchlichen Gebäudebestandes, zur Barrierefreiheit, zu energetischen Fragen). Die Beschlüsse der Bischöflichen Baukommission haben unbeschadet der Vorschriften zur stiftungsaufsichtlichen Genehmigung gemäß KiStiftO Art. 44 und anderer einschlägiger Ordnungen sowie der Rechte des Bischofs unmittelbare Rechtskraft zur Umsetzung (Art. 8 § 1 des Allgemeinen Statuts für die Bischöflichen Kommissionen in der Diözese i. d. F. vom 13. Februar 2015). Grundlagen: - Dekret zur Errichtung der Bischöflichen Baukommission vom 18.05.2015 - Bischöfliche Baukommission, Geschäftsordnung vom 10.06.2015

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