Kapitel B

53 B 3 Betrachtung und Analyse des Gebäudebestandes der Pfarreien 3.1 Durchführung einer Gesamtbetrachtung des Gebäudebestandes 1. Antrag auf Erstbesuch durch die Kirchenverwaltung 2. Erstbesuch durch zuständige/n Diözesanarchitekten/in der Diözese 3. Empfehlung zur Durchführung einer Gesamtbetrachtung mit exakter Zielformulierung zusammen mit Kirchenverwaltung, Immobilienmanagement und Bischöflicher Finanzkammer 4. Bei Bedarf Vorstellung der beabsichtigten Zielformulierung in der Bischöflichen Baukommission (ggf. Abstimmung mit der AG Pastorale Planung) 5. Beauftragung eines externen Architekten zur Bestandsaufnahme und Analyse des zu betrachtenden Gebäudebestands. Beauftragung erfolgt durch die Kirchenstiftung 6. Bestandsaufnahme durch das beauftragte Architekturbüro mit der Ermittlung der Flächen, Kubaturen und den daraus resultierenden Gebäudekennwerten und Verbrauchsdaten, Erstellung eines Bauzustandsberichts, Darstellung aller Fakten mit Plänen und Gebäudeabbildungen 7. Analyse der Ergebnisse aus der Bestandsaufnahme 8. Erarbeiten möglicher Handlungsfelder unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (z.B. Realisierungszeitraum, baulicher Aufwand, benötigtes Investitionsvolumen, Finanzierung) 9. Ergebnispräsentation und Darstellung der möglichen Optimierungsvarianten in gemeinsamer Sitzung mit Kirchenverwaltung, Immobilienmanagement und Bischöflicher Finanzkammer 10. Erstellung eines Masterplans in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten 11. Vorstellung des ausgearbeiteten Masterplans in der Bischöflichen Baukommission zur Beschlussfassung 12. Umsetzung der im Masterplan dargestellten Maßnahmen in der aufgezeigten Reihenfolge

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