Kapitel D

159 Im Kapitel D „Vorgaben und Standards“ werden sowohl allgemeine Themen, wie Ökologie, Barrierefreiheit und Brandschutz angesprochen, als auch spezielle fachliche Hinweise und Vorgaben bis zur Detailschärfe zu einzelnen Fachthemen für Voruntersuchungen, Neubauten, Bestandsbauten, technischer Ausrüstung, Aussenanlagen und zur Pflege und Unterhalt gegeben. Bei den Sanierungen im Bestand haben die Kirchen eine herausragende Rolle. Die Ertüchtigung soll die weitere Nutzung der Kirchengebäude als würdige Gottesdiensträume gewährleisten, und muss gleichzeitig ermöglichen, dass die Kirchen für den Gläubigen zur Andacht und zum Gebet offen stehen. Eine offene Kirche lädt die Menschen ein, wann immer sie wollen, in das Haus Gottes zu kommen, damit sie ihre Sorgen, und auch ihren Dank ganz bewusst an einem geheiligten Ort, vor Gott tragen können. Die nachfolgenden Vorgaben und Standards sind allgemeingültig. Besondere Hinweise zum konkret betrachteten Bauvorhaben werden in der Stellungnahme zum Erstbesuch bzw. durch die baufachliche Beratung der Abteilung Planen und Bauen gegeben. Sämtliche Bauleistungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Dies bedeutet nicht zwingend eine Ausführung nach den geltenden DIN-Normen - insbesondere gilt dies beim Bauen im Zusammenhang mit historischer Bausubstanz. Bei allen Ausführungen bleibt die Gewährleistungspflicht von Planern und ausführenden Firmen bestehen. D 1 Allgemeine Vorgaben und Standards

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