Kapitel D

195 3.6 Einbauten Historische Einbauten, wie z.B. Gestühl, Gestühlspodeste, Schriftenständer, Garderoben, Lambris oder Wandbespannungen als feste Einbauten, werden erhalten und in Abstimmung mit den Fachbehörden fachgerecht instand gesetzt. Gestühlspodest Als Fußbodenunterbau im Bereich der Gestühlspodeste wird eine ca. 20 - 30 cm tiefe kapillarbrechende Schicht aus verdichtungsfähigem Schotter vorgesehen. Steht hier Erdreich an, wird dieses ersetzt. Der ideale Fußbodenaufbau sieht keine Bodenplatte vor. Eventuell vorhandene Betonunterbauten sollen daher ausgebaut werden. Als Auflager für die Lagerhölzer werden dann, soweit erforderlich, Betonplatten punktuell verlegt. Auf den Einbau einer Sperrschicht (z.B Folien, Pappen) ist zu verzichten. Bei der Erneuerung der Bankpodien werden sämtliche Lagerhölzer und der umlaufende Randbalken aus Eichenholz gefertigt und mit Schlitzen oder Bohrungen versehen, so dass eine vollständige Durchlüftung des entstehenden Hohlraumes gewährleistet ist. Für den Bodenbelag sollen Fichtenholzdielen von min. 18 - 20 cm Breite verwendet werden. Die Dielen werden stumpf gestoßen bzw. überfälzt. Zum Schutz vor Verwerfungen des Bodenbelags werden rückseitig in die Dielen Nuten eingefräst. Die Befestigung erfolgt durch verdeckte Schraubung oder mit Linsenkopfschrauben. Die genaue Ausführung wird vorab vom beauftragten Architekturbüro zeichnerisch dargestellt und mit der Abteilung Planen und Bauen abgestimmt. Die Oberflächenbehandlung der Dielen wird auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abgestimmt und erfolgt in Absprache mit den beteiligten Fachstellen.

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