Kapitel D

202 Stand 01.01.2024 3.7 Ausstattung Allgemeine Ausstattung Bei der Beschaffung von losem Mobiliar (lose Ausstattung), wie z.B. Sitzbankauflagen oder Schriftenständer, gelten ebenfalls die Grundsätze der Verwendung natürlicher Baustoffe, Nachhaltigkeit und möglichst regionaler Produktion. Sitzbankauflagen werden für Kirchengestühl in Filz ausgeführt. Kniebänke sollen nicht gepolstert werden. Teppiche sind in Kirchen ausgeschlossen. Besondere Ausstattung Sedilien, Priestersitz, Ambo, Kredenz, Beichtstühle und Orgel, Taufbecken, Ewiges Licht, Leuchter, Opferstock, Leuchterbank, Evangeliarablage, Weihwasserbecken und Apostelleuchter sind besondere Ausstattungselemente mit liturgischer Bedeutung (siehe Kapitel E „Liturgische Vorgaben“). Kunstobjekte Wertvolle Kunstobjekte wie Altäre, Skulpturen, Gemälde, Kanzel, Wand- und Deckengemälde, Stuck, Kreuzwegstationen, künstlerisch gestaltete Glasfenster oder Bildhauerarbeiten werden vor Diebstahl gesichert. Zum Thema Diebstahlsicherung können Sie sich zusätzlich durch die Abteilung Kunst und Denkmalpflege beraten lassen.

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