Kapitel D

215 D 5 Vorgaben und Standards technischer Anlagen 5.1 Abwasser- und Wasseranlagen Sämtliche Gebäude werden nach Möglichkeit an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz angeschlossen. Abwasseranlagen Die Entsorgung von Abwassern sollte generell über die öffentliche Kanalisation erfolgen. Gebäude im Außenbereich werden nur dann mit Kleinkläranlagen ausgestattet, wenn genügend Abwasser anfällt, um die Anlagen wirtschaftlich betreiben zu können. Geringe Abwassermengen werden gesammelt und durch Entsorgungsunternehmen abtransportiert. Wasseranlagen Eigenwasserversorgung: Anlagen zur Eigenwasserversorgung werden nur zur Gartenbewässerung genutzt. Die hierfür vorgesehenen Zapfstellen sollen deutlich und dauerhaft gekennzeichnet werden. Trinkwasserversorgung: Trinkwasser wird dem öffentlichen Leitungsnetz entnommen. Eine chemische oder elektromagnetische Aufbereitung des aus öffentlichen Leitungen gezapften Trinkwassers ist nicht notwendig. Bestehende chemische Aufbereitungsanlagen werden stillgelegt und demontiert aufgrund hoher Unterhaltskosten, meist ungenügender Wartung und der dadurch hohen Gefahr der Verkeimung. Öffentliche Gebäude (z.B. Kindertageseinrichtungen, Schulen, Pfarr- und Jugendheime, Alten- und Pflegeheime) unterliegen der jeweiligen Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Die hierin geforderten Installationsstandards, Prüfvorrichtungen und Prüfintervalle sollen eingehalten und dokumentiert werden.

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