Kapitel D

227 D 6 Vorgaben und Standards bei Außenanlagen Eine qualitätvolle Gestaltung der Außenanlagen ist wichtiger Bestandteil von Baumaßnahmen und ist bei der Planung zu berücksichtigen. Der Planungsumfang wird in der Stellungnahme zum Erstbesuch definiert. 6.1 Befestigte Flächen Wege, Stellplätze und Platzflächen sollen nur in den Bereichen als befestigte Flächen erstellt werden, wo dies zwingend erforderlich ist. Wassergebundene oder andere versickerungsfähige Oberflächen sind versiegelten Flächen vorzuziehen. Zugänge und Erschließung: Bei der Planung von Zugängen ist auf Barrierefreiheit zu achten. 6.2 Baukonstruktion in Außenanlagen Treppenanlagen: Die Stufen einer Treppe werden als massive Blockstufen ausgebildet. Geländer: Im Umfeld von historischen Gebäuden sind Handläufe und Geländer in Edelstahl ausgeschlossen. Sie werden handwerklich aus Eisen hergestellt. Brunnen: Der Bau von Brunnen ist ausgeschlossen.

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