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Stand 01.01.2019

1.2 Energetische Maßnahmen

Kirchliche Gebäude müssen energetisch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Darüber hinaus ist nach Möglichkeiten zur Energieeinsparung zu suchen. Hier sind insbe-

sondere die nichtinvestiven bzw. geringinvestiven Möglichkeiten zu überprüfen.

Alle baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik müssen

einer Kosten-Nutzen-Analyse standhalten.

Über die Vorgehensweise zur Einzelbetrachtung und Gesamtbetrachtung sowie zu

Handlungsempfehlungen und professionellen Energieeinsparkonzepten finden Sie im

Kapitel F „Energieleitlinien“ detaillierte Informationen.

Solaranlagen

Solaranlagen, d.h. Photovoltaik- sowie thermische Solaranlagen können grundsätzlich

auf kirchlichen Gebäuden errichtet werden, wenn innerhalb einer ganzheitlichen

Betrachtung, in Abwägung aller wirtschaftlichen, gestalterischen, ökologischen, denkmal-

pflegerischen (insbesondere bei Kirchendächern) und baulichen Aspekte die Vorausset-

zungen als positiv bewertet werden.