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D 2

Voruntersuchungen

2.1 Grundlagenermittlung

Eine fundierte Voruntersuchung ist die Basis jeder zielorientierten Planungsaufgabe. Die

Grundlagenermittlung ist in Phase 1 im Leistungsbild für Planungsleistung enthalten und

vom beauftragten Architekten und Fachplaner zu bearbeiten.

Für spezielle, komplexe Planungsaufgaben kann es erforderlich werden, die Grundlage-

nermittlung weiter zu fassen und auf weitere Planungsphasen auszudehnen. In diesen

Fällen erfolgt in der Stellungnahme zum Erstbesuch eine Aussage zur Aufgabenstellung

durch das Bischöfliche Baureferat. Bearbeitungsumfang und -tiefe werden in Abstimmung

mit dem Bischöflichen Baureferat und den externen Fachstellen, im Rahmen eines oder

mehreren Ortsterminen, festgelegt. In der Regel resultiert daraus ein der Maßnahme

vorgeschalteter Bauabschnitt „Voruntersuchung“.

Jede fundierte Grundlagenermittlung basiert auf einem aussagekräftigen Bestands-

aufmaß mit Darstellung des gesamten Gebäudes in allen Ebenen im Grundriss, Ansicht

und Schnitt. Bei Bedarf kann auch die Darstellung der Ausstattung erforderlich werden.

Aussagekräftige Aufmaßpläne erstellen qualifizierte Vermessungsbüros. Auf dieser Basis

lassen sich sämtliche Schadensbilder in Form einer Schadenskartierung mit Bestands-

und Zustandsanalyse exakt dokumentieren.

Die Grundlagenermittlung kann folgende Leistungen enthalten:

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Archivalienforschung, Bildrecherche (BLfD, Bistum, Staatsarchiv etc.)

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Erstellung von Baualtersplänen nach Erfordernis

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Klimamessung nach Erfordernis (in Absprache mit den Fachstellen)

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Erfassen der baulichen Gegebenheiten und Auffälligkeiten

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Fotodokumentation Vorzustand Bestand

Bestandspläne dienen den beteiligten Planungspartnern als Grundlage für die

Erarbeitung ihrer Sanierungskonzepte. Diese wiederum sind die Voraussetzung für die

Ermittlung von belastbaren Sanierungskosten.