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3.3 Türen / Fenster

Türen

Historische Portale und Außentüren und deren Beschläge werden erhalten, soweit die

Funktionalität gegeben ist bzw. mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden

kann. Werden im historischen Kontext neue Außen- und Innentüren eingebaut, soll

auf eine im Erscheinungsbild verträgliche Gestaltung geachtet werden. Auch auf eine

handwerkliche und materialgerechte Ausführung wird besonderer Wert gelegt. Die

technische Ausführung unterliegt dem heute gültigen Regelwerk.

Fenster

Historische Fenster und deren Beschläge werden erhalten, soweit die Funktionalität

gegeben ist bzw. mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden kann. Werden im

historischen Kontext neue Fenster eingebaut, soll auf eine im Erscheinungsbild verträg-

liche Gestaltung geachtet werden. Auch auf eine handwerkliche und materialgerechte

Ausführung wird besonderer Wert gelegt. Die technische Ausführung unterliegt dem

heute gültigen Regelwerk. Im historischen Bestand wird entsprechend des Originalmate-

rials eine Ausführung in Holz gefordert.

Verglasung:

Historische Gläser werden nach Möglichkeit erhalten. Als substanzerhaltende Maßnahme

können Risse oder kleinere Brüche verklebt werden. Für die Ausführung ist eine fachliche

Begleitung in Abstimmung mit dem Baureferat vorzusehen. Werden Neuverglasungen

oder Glasergänzungen in historische Fenster eingebaut, sollen diese mit mundgebla-

senem Echt-Antikglas aus deutscher Produktion hergestellt werden. Industriegläser sind

ausgeschlossen. Einfachverglasungen werden stets als sogenannte Kittverglasungen

ausgeführt (keine dauerelastischen Verfugungen).

Energetische Aufrüstung von historischen Fenstern:

Die energetische Aufrüstung von historischen Fenstern kann beispielsweise durch das

Einfräsen von Dichtungen oder durch den Einbau von temporär vorgesetzten Winter-

gläsern erreicht werden. Auch die Ausbildung eines Kastenfensters, also ein Innenfenster

mit Isolierverglasung, dient der energetischen Aufrüstung.