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Stand 01.01.2019

3.5 Dächer / Türme

Dach- / Turmkonstruktionen

Dachtragwerke:

Historische Dachwerke werden erhalten. Daher sind Reparaturen Erneuerungen stets

vorzuziehen. Im Rahmen einer Voruntersuchung wird der Schadensumfang durch eine

detaillierte Schadenskartierung dargestellt. Als Ergebnis der Voruntersuchung wird ein

schlüssiges Sanierungskonzept erarbeitet. Grundsätzlich werden schadhafte Anschluss-

punkte der Dachkonstruktion in traditioneller Handwerkstechnik (Versatzung, Verblattung)

wieder hergestellt. Ergänzungen werden querschnittsgleich ausgeführt. Auf den Einbau

von Metallteilen (z.B. Lochbleche, Schlitzbleche, Metallwinkel, geschweißte Formteile)

soll weitgehend verzichtet werden.

Turmhelme:

Die Turmdachkonstruktion wird analog zum Hauptdach überprüft und gegebenen-

falls repariert. Im Besonderen soll die Rückverankerung des Turmhelms geprüft und

fachgerecht hergestellt werden. Auf eine ausreichende Be- und Entlüftung der Turmhelme

soll geachtet werden.

Dachentwässerung

Dachentwässerungen werden, soweit dies die übrigen Verblechungen zulassen, in Kupfer

ausgeführt. Die Materialstärke sollte 0,7 mm nicht unterschreiten. Die Materialstöße

werden handwerklich hergestellt, d.h. Rinnenstöße werden genietet oder gelötet. Klebe-

verbindungen sind ausgeschlossen. Die Falze von Fallrohren werden von der Fassade

abgewandt angeordnet. Rinnenhaken werden aus massivem Kupfer (keine Kupferum-

mantelungen) hergestellt. Die Regenfallrohre werden über Standrohre aus Gusseisen

oder separate Regeneinläufe mit Revisionsöffnung an die Grundleitung angeschlossen.

Die Dachentwässerung wird getrennt von der Drainage über ein frostfrei verlegtes

Rohrleitungsnetz abgeleitet. Die Einleitung des Regenwassers in die Kanalisation oder

die Vorflut ist mit den zuständigen Behörden abzuklären.

Schneefanggitter

Dachflächen werden, soweit dies die Verkehrssicherungspflicht erfordert, mit Schnee-

fanggittern ausgerüstet. Schneefanggitter werden aus Hartkupfer (nicht kupferummantelt)

ausgeführt. Alle Ausführungsarten sind mit dem Bischöflichen Baureferat abzustimmen.