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Stand 01.01.2019

4.2 Fassade

Außenwände:

Die Ausführung als monolithisches Mauerwerk ist vorrangig zu prüfen.

Wärmedämm-Verbundsystem:

WDV-Systeme sind ausgeschlossen. Lediglich in technisch begründeten Sonderfällen

kann dem Einsatz von WDV-Systemen zugestimmt werden.

Fenster, Türen und Glasfassaden:

Fensterrahmen werden standardmäßig in Holz (z.B. Lärche, Eiche) ausgeführt. Die

Verwendung von Tropenholz ist ausgeschlossen. Konstruktiver Holzschutz ist bei der

Planung zu berücksichtigen. Eine regelmäßige Wartung und Pflege zur Verlängerung der

Lebensdauer wird vorausgesetzt. Alternativ können Holz-Alu-Konstruktionen verwendet

werden. Bei großflächigen Glasfassaden können Pfosten-Riegel-Konstruktionen in

Holz-Aluminium, Aluminium oder Stahl zum Einsatz kommen. Fenster, Türen und Fassa-

denelemente in Kunststoff sind ausgeschlossen. Bei Pfarrhäusern ist ein erhöhter Sicher-

heitsstandard (Einbruchschutz) vorzusehen.

Verglasung:

Nach EnEV ist eine hochwertige Dreifach-Wärmeschutzverglasung mit „warmer Kante“

vorzusehen. Der Einsatz von Sonnenschutzverglasungen ist zu vermeiden.

Sonnenschutz:

Falls erforderlich sollte ein außenliegender Sonnenschutz verwendet werden.

4.3 Einbauten

Bühnen:

Der Einbau von fest eingebauten Bühnen bei Pfarr- und Jugendheimen wird nicht

anerkannt.