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Stand 01.01.2019

5.3 Lufttechnische Anlagen

Regulierung der Luftfeuchtigkeit von Kirchenräumen

Orgeln, eine hölzerne Ausstattung und Kunstgegenstände benötigen eine relative

Raumfeuchte von mindestens 50 %, damit langfristig Schäden wie Risse im Holz

vermieden werden können. Die relative Raumfeuchte steht in direktem Zusammenhang

zur Temperatur der Raumluft. Je höher die Innentemperatur im Gegensatz zur Außen-

temperatur ist, um so trockner wird die Luft. Dies ist ein wichtiger Grund, die Innentem-

peraturen nicht zu sehr anzuheben. Insbesondere in der Übergangszeit im Frühjahr und

Herbst kann eine automatische Fensteröffnung, die über Temperatur- und Luftfeuch-

temesser gesteuert wird, hilfreich sein, die Luftfeuchte zu regulieren. Der zusätzliche

Aufwand sollte von der vorhandenen Ausstattung abhängig gemacht werden.

Eine zusätzliche technische Luftbefeuchtung ist möglich, aber sehr aufwendig, zumal

sich die Feuchtigkeit schnell über das gesamte Raumvolumen verteilt und entsprechend

große Feuchtemengen eingebracht werden müssen.

Lüftungsanlagen

Der Einbau von raumlufttechnischen Anlagen ist nach den derzeit gültigen, energetischen

Vorgaben zu berücksichtigen.

Lüftungsanlagen sollen ausschließlich für die Be- und Entlüftung fensterloser, meist innen

liegender Räume eingesetzt werden (WC-Anlagen, Küchen). Reine Abluftanlagen sollen

ohne Wärmerückgewinnung ausgebildet werden. Zu- und Abluftanlagen können die Zuluft

über Wärmetauscher vorwärmen. Die Laufzeit der Lüftung soll zeitlich begrenzt werden

(Schalter mit Nachlaufrelais), da ein Dauerbetrieb auszuschließen ist.

Bei Pfarrhäusern muss durch ein Lüftungskonzept nachgewiesen werden, dass eine

ausreichende Wohnraumbelüftung gewährleistet ist.