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5.6 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen

Elektroakustische Anlagen

Lautsprecheranlagen:

Kirchenräume werden nur bei Bedarf mit einer elektroakustischen Unterstützung ausge-

stattet. In kleineren Kirchenräumen kann darauf verzichtet werden.

Induktionsschleifen:

Im Falle der Montage einer Lautsprecheranlage wird für die Gestühlsblöcke die

Möglichkeit einer Induktionsschleife eingeplant.

Insbesondere wird auf folgende Anforderungen verwiesen:

-

-

empfohlene magnetische Feldstärke 100mA/m

mit Abweichungen von maximal ± 3 dB

-

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empfohlener Frequenzbereich des magnetischen Feldes (100 – 5.000 Hz)

mit Abweichungen von maximal ± 3 dB bei 1.000 Hz

-

-

maximal zulässige magnetische Störfelder

Darüber hinaus ist zu beachten, dass ausschließlich Stromverstärker eingesetzt werden

dürfen. Vor Inbetriebnahme wird jede Anlage an mehreren repräsentativen Messpunkten

eingemessen. Es wird ein Messprotokoll angefertigt, dass dem Bauherren übergeben

wird.

Gefahrenmelde- und Alarmanlagen

Brandmeldeanlagen:

Soweit nicht bauordnungsrechtlich erforderlich, wird der Einbau von Brandmeldeanlagen

in kirchlichen Gebäuden mit dem Bischöflichen Baureferat abgestimmt. Brandschutzkon-

zepte werden immer abgestimmt.

Alarmanlagen:

Wertvolle Ausstattungen in Kirchenräumen sollten vornehmlich durch eine mechanische

Sicherung gegen Diebstahl geschützt werden (siehe Informationsblatt „Mechanische

Sicherung von Kunstgegenständen in Kirchen und Museen“). In Einzelfällen kann darüber

hinaus der Einbau einer elektroakustischen Alarmanlage erforderlich sein.