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Vorgaben und Standards bei
Außenanlagen
Eine qualitätvolle Gestaltung der Außenanlagen ist wichtiger Bestandteil von Baumaß-
nahmen und ist bei der Planung zu berücksichtigen. Der Planungsumfang wird durch das
Bischöfliche Baureferat nach Bedarf festgelegt.
6.1 Befestigte Flächen
Wege, Stellplätze und Platzflächen sollen nur in den Bereichen als befestigte Flächen
erstellt werden, wo dies zwingend erforderlich ist. Wassergebundene oder andere versi-
ckerungsfähige Oberflächen sind versiegelten Flächen vorzuziehen.
Zugänge und Erschließung:
Bei der Planung von Zugängen ist auf Barrierefreiheit zu achten.
6.2 Baukonstruktion in Außenanlagen
Treppenanlagen:
Die Stufen einer Treppe werden als massive Blockstufen ausgebildet.
Geländer:
Im Umfeld von historischen Gebäuden sind Handläufe und Geländer in Edelstahl ausge-
schlossen. Sie werden handwerklich aus Eisen hergestellt.
Brunnen:
Der Bau von Brunnen ist ausgeschlossen.