Kapitel E

258 Stand 01.01.2024 Altar und Ambo hat auch der Taufbrunnen eine Bedeutung, die über die Tauffeier hinausreicht: Er ist eine ständige Tauferinnerung und sollte dies auch in seiner funktionalen und künstlerischen Ausgestaltung zum Ausdruck bringen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass an ihm tatsächlich getauft wird. Der Taufbrunnen kann an verschiedenen Stellen des Kirchenraumes errichtet werden. Er sollte möglichst im Blickfeld der Gemeinde stehen. Er kann sich aber auch in einem angegliederten Raumteil oder in einer selbstständigen Taufkapelle befinden. In jedem Fall muss gewährleistet sein, dass sich eine Taufgemeinde am Taufort versammeln kann. Bei der Planung des Taufortes ist zu bedenken, dass die Taufliturgie verschiedene Teile hat, die an unterschiedlichen Orten stattfinden, z. B. bei der Feier der Kindertaufe die Eröffnung im Eingangsbereich, die Wortverkündigung am Ambo, der Taufakt am Taufbrunnen und der Abschluss der Feier am Altar. Der Wechsel von einem Ort zum andern, ggf. in Prozession, sollte ohne Behinderung möglich sein. Die herkömmlichen Taufbecken dienten in erster Linie der Aufbewahrung des Taufwassers das ganze Jahr hindurch. Heute wird – außerhalb der Osterzeit – in jeder Tauffeier das Taufwasser geweiht. Von daher ergeben sich neue Anforderungen und Möglichkeiten für die Gestalt des Taufbrunnens. Die Symbolik des lebendigen Wassers kann besonders anschaulich werden, wenn es sich um fließendes Wasser handelt. Es sollte auch möglich sein, das Taufwasser anzuwärmen, und ggf. in einem Gefäß aufzufangen. Ein Abfluss für das Taufwasser ist vorzusehen. Höhe, Größe und Gestalt des Taufbrunnens sollten so bemessen sein, dass die Taufe auch durch Eintauchen in das Taufwasser erfolgen kann. In der Gesamtkonzeption eines Taufortes sollten auch der Platz für die Osterkerze und für die heiligen Öle sowie der Behälter für das Weihwasser mitbedacht werden. aus: Zeremoniale für die Bischöfe: 996. 996. Das Baptisterium, d.h. der Ort, an dem die Taufquelle sprudelt oder der Taufstein aufgestellt ist, bleibe für die Taufe reserviert und entspreche in jeder Hinsicht der Würde der Feier, in der Christen aus dem Wasser und dem Heiligen Geist wiedergeboren werden. Der Taufbrunnen kann sich in einer eigenen Kapelle innerhalb oder außerhalb der Kirche befinden oder im Kirchenraum selbst im Blickfeld der Gemeinde aufgestellt sein. In Zukunft muss er so errichtet werden, dass sich eine größere Zahl von Gläubigen um ihn versammeln kann. In Kirchen, die keine Pfarrkirchen sind, können bei Renovierungen, künstlerischer Neugestaltung etc. Taufsteine erneuert bzw. neu errichtet werden, wenn die Kirche ein „Taufrecht“ hat. Dies sind automatisch alle Seelsorgestellen, die in der Bistumsmatrikel von 1997 als Exposituren und Benefizien geführt werden. Bei allen anderen Kirchen (Filial- und Nebenkirchen oder Kirchen, die in anderen Verzeichnissen evtl. als Exposituren, Kuratien oder Benefizien geführt werden) ist der Eintrag in der Bistumsmatrikel maßgeblich für die Entscheidung.

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