Kapitel E

239 E Liturgische Vorgaben

240 Stand 01.01.2024 E Liturgische Vorgaben E 1 Grundordnung des Römischen Messbuchs E 2 Diözesane Hinweise für Kirchenumgestaltungen 2.1 Die Kirche als Ganze 2.2 Altarraum 2.3 Raum der Gläubigen 2.4 Quellen 243 249 249 253 259 262

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243 E 1 Grundordnung des Römischen Messbuchs 110. Alle, die eine Kirche betreten, tauchen, einem löblichen Brauch folgend, eine Hand in das Weihwasser im Becken und bekreuzigen sich zum Gedenken an die Taufe. 295. Der Altarraum ist der Ort, wo der Altar steht, wo das Wort Gottes verkündet wird und wo der Priester, der Diakon und die anderen liturgischen Dienste ihre Aufgabe ausüben. Vom Schiff der Kirche hat er sich durch eine gewisse Erhöhung oder durch eine besondere Gestaltung und Ausstattung in geeigneter Weise zu unterscheiden. Er hat so geräumig zu sein, dass die Eucharistiefeier leicht vollzogen und mitverfolgt werden kann. 296. Der Altar, auf dem das Kreuzesopfer unter sakramentalen Zeichen gegenwärtig gesetzt wird, ist auch der Tisch des Herrn, an dem das Volk Gottes zusammengerufen wird, um in der Messe daran teilzunehmen. Er ist schließlich Mittelpunkt der Danksagung, die in der Eucharistie vollzogen wird. 297. Die Eucharistiefeier ist in einem sakralen Raum auf dem Altar zu vollziehen. Außerhalb eines sakralen Raumes kann sie auch auf einem passenden Tisch gehalten werden, wobei immer ein Altartuch, das Korporale, Kreuz und Leuchter beizubehalten sind. 298. In jeder Kirche soll es sinnvollerweise einen feststehenden Altar geben, der Jesus Christus, den lebendigen Stein (1 Petr 2,4; vgl. Eph 2,20), deutlicher und dauerhaft bezeichnet. An den übrigen Orten aber, die für heilige Feiern bestimmt sind, kann es ein Tragaltar sein. Feststehend wird ein Altar genannt, wenn er so errichtet wird, dass er fest mit dem Boden verbunden ist und deshalb nicht wegbewegt werden kann; tragbar heißt er hingegen, wenn er wegbewegt werden kann. 299. Der Altar ist von der Wand getrennt zu errichten, so dass man ihn leicht umschreiten und die Feier an ihm dem Volk zugewandt vollzogen werden kann. Das empfiehlt sich überall, wo es möglich ist. Der Altar ist aber so aufzustellen, dass er wahrhaft den Mittelpunkt bildet, dem sich die Aufmerksamkeit der ganzen Versammlung der Gläubigen von selbst zuwendet. In der Regel hat er feststehend und geweiht zu sein.

244 Stand 01.01.2024 300. Sowohl ein feststehender Altar als auch ein Tragaltar sind nach dem im Pontificale Romanum beschriebenen Ritus zu weihen; ein Tragaltar kann jedoch auch nur gesegnet werden. 301. Nach überliefertem kirchlichem Brauch und wegen ihrer Bedeutung hat die Tischplatte eines feststehenden Altares aus Stein, und zwar aus Naturstein, zu sein. Doch kann man nach dem Urteil der Bischofskonferenz auch anderes würdiges, festes, haltbares und kunstvoll verarbeitetes Material verwenden. Der Unterbau beziehungsweise der Sockel, der die Tischplatte trägt, kann aus jedem beliebigen Material gefertigt werden, sofern es würdig und fest sowie haltbar ist. Ein Tragaltar kann aus jedem edlen und festen sowie haltbaren Material hergestellt werden, wenn es sich entsprechend den Traditionen und Sitten der unterschiedlichen Gegenden für den liturgischen Gebrauch eignet. 302. Der Brauch, unter einem Altar, der geweiht wird, Reliquien von Heiligen – auch von solchen, die keine Märtyrer waren – einzufügen, ist passenderweise beizubehalten. Man hat jedoch darauf zu achten, dass die Echtheit der Reliquien erwiesen ist. 303. Beim Neubau von Kirchen ist es besser, nur einen Altar zu errichten, der in der Versammlung der Gläubigen den einen Christus und die eine Eucharistie der Kirche bezeichnen. Wenn in einer bestehenden Kirche der alte Altar so aufgestellt ist, dass er die Teilnahme des Volkes eher erschwert, aber auch nicht ohne Nachteil für seinen künstlerischen Wert versetzt werden kann, ist ein anderer feststehender Altar zu errichten, der künstlerisch gestaltet ist und ordnungsgemäß zu weihen ist; und nur auf ihm sind die heiligen Feiern auszuführen. Damit die Aufmerksamkeit der Gläubigen nicht vom neuen Altar abgelenkt wird, ist der alte nicht in besonderer Weise zu schmücken. 307. Die Leuchter, die für die einzelnen liturgischen Handlungen, der Verehrung und der festlichen Feier wegen, erforderlich sind (vgl. Nr. 117), können auf oder um den Altar gestellt werden; dabei ist auf die Gestalt des Altars und des Altarraums zu achten, damit alles harmonisch aufeinander abgestimmt ist und die Gläubigen ungehindert sehen können, was auf dem Altar geschieht oder auf ihn gestellt wird. 308. Auf dem Altar oder in seiner Nähe hat sich für das versammelte Volk gut sichtbar ein Kreuz mit dem Bild Christi, des Gekreuzigten, zu befinden. Es empfiehlt sich, dass dieses Kreuz, das den Gläubigen das heilbringende Leiden des Herrn in Erinnerung rufen soll, auch außerhalb der liturgischen Feiern in der Nähe des Altars verbleibt. 309. Die Würde des Wortes Gottes verlangt einen geeigneten Ort in der Kirche, von dem aus es verkündigt wird und dem sich in der Liturgie des Wortes die Aufmerksamkeit der Gläubigen von selbst zuwendet. Normalerweise soll dieser Ort ein feststehender Ambo sein, nicht ein einfaches tragbares Lesepult. Der Ambo muss der Gestalt des jeweiligen Kirchenraums entsprechend so

245 aufgestellt sein, dass die geweihten Amtsträger und die Lektoren von den Gläubigen gut gesehen und gehört werden können. Vom Ambo aus werden ausschließlich die Lesungen, der Antwortpsalm und der österliche Lobgesang (Exsultet) vorgetragen; es können dort auch die Homilie gehalten und die Anliegen des Allgemeinen Gebetes gesprochen werden. Die Würde des Ambos verlangt, dass allein der Diener des Wortes an ihn herantritt. 310. Der Sitz des zelebrierenden Priesters muss dessen Amt, der Versammlung vorzustehen und das Gebet zu leiten, anzeigen. Besonders geeignet ist darum für ihn der Platz im Scheitelpunkt des Altarraumes, dem Volk zugewandt, sofern nicht die Gestalt des Gotteshauses oder andere Umstände dagegen sprechen, zum Beispiel wenn eine allzu große Entfernung die Kommunikation zwischen Priester und versammelter Gemeinschaft erschwert oder wenn der Tabernakel in der Mitte hinter dem Altar steht. Der Sitz darf nicht wie ein Thron aussehen. Es ist angemessen, dass der Sitz, bevor er in den liturgischen Gebrauch genommen wird, nach dem im Rituale Romanum beschriebenen Ritus gesegnet wird. Im Altarraum sind auch die Sitze aufzustellen für die konzelebrierenden Priester sowie für Priester, die in Chorkleidung der Feier beiwohnen, ohne zu konzelebrieren. Der Sitz des Diakons hat nahe bei dem des Zelebranten zu stehen. Für die anderen liturgischen Dienste sind die Sitze so anzuordnen, dass sie deutlich von den Sitzen des Klerus zu unterscheiden sind und dass die liturgischen Dienste die ihnen anvertraute Aufgabe leicht erfüllen können. 311. Die Plätze für die Gläubigen sind mit entsprechender Sorgfalt so anzuordnen, dass diese mit Augen und Herz an den heiligen Feiern, wie es sich gehört, teilnehmen können. Es ist zweckmäßig, in der Regel Bänke oder Sitze für die Gläubigen vorzusehen. Der Brauch jedoch, Privatpersonen bestimmte Plätze vorzubehalten, ist zu missbilligen. Die Bänke beziehungsweise Sitze haben, vor allem in Kirchenneubauten, so beschaffen zu sein, dass die Gläubigen die den jeweiligen Teilen der Feier entsprechenden Körperhaltungen leicht einnehmen und ungehindert zum Empfang der heiligen Kommunion gehen können. Man sorge dafür, dass die Gläubigen den Priester, den Diakon und die Lektoren nicht nur sehen, sondern auch – unter Verwendung moderner technischer Geräte – gut verstehen können. 312. Der Chor hat unter Berücksichtigung der jeweiligen Gestalt der Kirche den Platz einzunehmen, der klar seinen Charakter sichtbar macht, dass er nämlich ein Teil der versammelten Gemeinschaft der Gläubigen ist und dass er eine besondere Aufgabe ausübt. Der Platz soll ihm die Ausübung dieser Aufgabe erleichtern und den einzelnen Mitgliedern des Chores die volle, sakramentale Teilnahme an der Messe ohne Schwierigkeiten erlauben.

246 Stand 01.01.2024 313. Die Orgel und andere für den Gottesdienst rechtlich anerkannte Musikinstrumente sind an einem geeigneten Ort so aufzustellen, dass sie den Gesang des Chores und des Volkes unterstützen und auch bei solistischem Spiel von allen gut gehört werden können. Es ist angemessen, dass die Orgel, bevor sie in den liturgischen Gebrauch genommen wird, nach dem im Rituale Romanum beschriebenen Ritus gesegnet wird. 314. Entsprechend der Gestalt der jeweiligen Kirche und den rechtmäßigen örtlichen Gewohnheiten ist das Allerheiligste Sakrament im Tabernakel an einem äußerst vornehmen, bedeutenden, gut sichtbaren, geschmückten und für das Gebet geeigneten Teil der Kirche aufzubewahren. In der Regel soll es einen einzigen Tabernakel geben, feststehend, aus festem, haltbarem, bruchsicherem und nicht durchsichtigem Material gearbeitet und so verschlossen, dass die Gefahr der Entehrung mit größtmöglicher Sicherheit vermieden wird. Darüber hinaus ist es angemessen, dass er, bevor er in den liturgischen Gebrauch genommen wird, nach dem im Rituale Romanum beschriebenen Ritus gesegnet wird. 315. Wegen der Zeichenhaftigkeit ist es eher angebracht, dass auf dem Altar, auf dem die Messe gefeiert wird, kein Tabernakel steht, in dem die Allerheiligste Eucharistie aufbewahrt wird. Daher soll der Tabernakel nach dem Urteil des Diözesanbischofs seinen Platz finden: a) entweder im Altarraum, nicht auf dem Zelebrationsaltar, in angemessener Form und an geeignetem Ort, wobei der alte Altar, der nicht mehr zur Zelebration verwendet wird, nicht ausgeschlossen ist (vgl. Nr. 303); b) oder auch in einer für die private Anbetung durch die Gläubigen und für das Gebet geeigneten Kapelle, die mit der Kirche organisch verbunden und für die Gläubigen sichtbar sein soll. 316. Nach überliefertem Brauch hat beim Tabernakel ständig ein mit Öl oder Wachs genährtes besonderes Licht zu brennen, wodurch die Gegenwart Christi angezeigt und geehrt wird. 317. Keinesfalls ist alles Übrige zu vergessen, was über die Aufbewahrung der Allerheiligsten Eucharistie rechtlich vorgeschrieben ist.

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249 E 2 Diözesane Hinweise für Kirchenumgestaltungen Diese Hinweise sind als Hilfe und Grundlage für alle Verantwortlichen einer Kirchenumgestaltung oder eines (Teil-)Neubaus gedacht: Pfarrer, Kirchenverwaltung, Pfarrgemeinderat, Architekt, Künstler, Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst, Abteilung Planen und Bauen, Stiftungsaufsicht. 2.1 Die Kirche als Ganze Weiterführende Texte: aus: Pontifikale IV, Die Weihe der Kirche. 3. Der Kirchenbau soll, seiner Aufgabe entsprechend, für die heiligen Feiern geeignet und würdig sein. Er zeichne sich mehr durch vornehme Schönheit als durch unnötigen Aufwand aus: er sei Zeichen und Symbol überirdischer Wirklichkeit. Er soll so gestaltet sein, dass er in gewisser Hinsicht den Aufbau der versammelten Gemeinde widerspiegelt, ihr die rechte Gliederung ermöglicht und allen die Ausübung ihres Dienstes erleichtert. Außerdem sollen hinsichtlich der Ausstattung des Altarraums, des Altares, des Priestersitzes, des Ambo und des Aufbewahrungsortes für die Eucharistie die Normen der Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch eingehalten werden. Ebenso beachte man sorgfältig die Vorschriften hinsichtlich der Erfordernisse und Orte für die Feier der übrigen Sakramente, besonders der Taufe und der Buße.

250 Stand 01.01.2024 Kapellen Die Segnung von Kapellen und Privatkapellen hat grundsätzlich in direkter Abstimmung mit dem Generalvikariat zu erfolgen. Weiterführende Texte: aus: can. 1223-1229 Codex Iuris Canonici Kapitel II, Kapellen und Privatkapellen Can. 1223 - Unter Kapelle versteht man einen Ort, der mit Erlaubnis des Ordinarius für den Gottesdienst zugunsten einer Gemeinschaft oder eines dort zusammenkommenden Kreises von Gläubigen bestimmt ist, zu dem mit Zustimmung des zuständigen Oberen auch andere Gläubige Zugang erhalten können. Can. 1224 - §1. Der Ordinarius darf die erforderliche Erlaubnis zur Einrichtung einer Kapelle nur erteilen, wenn er den für die Kapelle bestimmten Ort zuvor selbst oder durch einen Beauftragten besichtigt und als geziemend ausgestattet befunden hat. § 2. Nach Erteilung der Erlaubnis darf die Kapelle nicht ohne die Ermächtigung desselben Ordinarius profanem Gebrauch zugeführt werden. Can. 1225 – In rechtmäßig eingerichteten Kapellen können alle gottesdienstlichen Feiern vollzogen werden, wenn nicht von Rechts wegen oder durch Vorschrift des Ortsordinarius Einschränkungen gemacht werden oder liturgische Normen entgegenstehen. Can. 1226 – Unter Privatkapelle versteht man einen Ort, der mit Erlaubnis des Ortsordinarius dem Gottesdienst zugunsten einer einzelnen oder mehrerer physischer Personen bestimmt ist. Can. 1227 – Bischöfe können sich eine Privatkapelle einrichten; sie hat dieselben Rechte wie eine Kapelle. Can. 1228 – Unter Wahrung von can. 1227, ist zur Messfeier oder zu anderen gottesdienstlichen Feiern in einer Privatkapelle die Erlaubnis des Ortsordinarius erforderlich. Can. 1229 – Es ist angemessen, dass Kapellen und Privatkapellen nach dem in liturgischen Büchern vorgeschriebenen Ritus gesegnet werden; sie müssen jedoch allein dem Gottesdienst vorbehalten und von allem häuslichen Gebrauch frei bleiben.

251 Schmuck und Pflege Weiterführende Texte: aus: Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstlichen Räumen: 7.2 7.2.1 Schmuck Schmuck hebt Schönes hervor und bringt Wertvolles zur Geltung. Deshalb werden seit alter Zeit die Kirchen und besonders der Altarbereich mit Blumen geschmückt. Dazu einige Hinweise: - Grundsätzlich ist die dienende Funktion des Schmucks zu beachten: Das zu schmückende Objekt sollte durch den Schmuck unterstrichen und nicht verdeckt werden. - Wie bei allen Ausstattungselementen gilt auch für den Schmuck das Gebot der „edlen Einfachheit“ (SC 34). Der Aufwand sollte den verschiedenen liturgischen Anlässen und Zeiten entsprechend abgestuft sein (vgl. SC 124). - Bei der Planung eines Kirchenraumes sollte auch eine sinnvolle Ausschmückung durch Blumen mitbedacht werden. - Von der Verwendung künstlicher Blumen ist abzusehen. Auch Paramente und Installationen aus textilem Material eignen sich zur Ausschmückung von gottesdienstlichen Räumen und Orten. Qualität sowohl der Stoffe als auch ihrer künstlerischen Verarbeitung und Harmonie mit den Anforderungen des Raumes sind wichtige Gesichtspunkte bei der Auswahl und Platzierung solcher Schmuckelemente. 7.2.2 Sorge um die Ausstattung Eine der Würde des Ortes entsprechende, arbeitssparende und kostengünstige Pflege sollte bei der Planung und bei der Auswahl der Materialien für die Kirche und ihre Einrichtung mitbedacht werden. Generell ist darauf hinzuweisen, dass der Kirchenraum und alles, was zu seiner Ausstattung gehört, nicht Eigentum der jeweiligen Verantwortlichen in einer Gemeinde und damit ihrer Verfügbarkeit entzogen sind. Sie wurden der Vorhandene Kunstdenkmäler und Bilder Vor einer Änderung im Kirchenraum sollten alle Ausstattungsgegenstände der Kirche inventarisiert werden. Vorhandene Kunstwerke in der Kirche, z.B. Figuren oder Figurengruppen, Bilder, etc., die als Denkmal eingestuft, von künstlerischem Rang oder anderweitig für den Ort von hoher, ideeller Bedeutung sind, müssen grundsätzlich erhalten werden. Verloren gegangene Kunstwerke sollten hingegen nicht rekonstruiert, es soll vielmehr die Möglichkeit nach zeitgenössischen Ausdrucksformen gesucht werden. Die Abteilung Kunst und Denkmalpflege arbeitet an der sukzessiven Inventarisierung aller Kirchen und Kapellen des Bistums und kann auch im Vorfeld einer baulichen Maßnahme dahingehend beraten.

252 Stand 01.01.2024 gegenwärtigen Generation nur treuhänderisch zur Bewahrung und Verwaltung anvertraut, um an kommende Generationen weitergegeben zu werden. Das wurde in der Regel durch eine besondere Segnung zum Ausdruck gebracht. Eine Gemeinde kann nicht einfach ihre liturgischen Geräte, Gefäße, Bilder, Skulpturen, Gewänder oder Bücher veräußern, sondern bedarf dazu – nach Maßgabe des Rechts – der Erlaubnis des Ortsbischofs. Im Zusammenhang einer Neugestaltung von Kirchenräumen können Gegenstände von ihrem alten Standort entfernt werden; diese können ggf. zur besseren Lagerung an ein diözesanes Depot weitergegeben werden. Das enthebt die Gemeinde aber nicht der bleibenden Verantwortung für sie. Licht Weiterführende Texte: aus: Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstlichen Räumen: 7.1.1 Natürliches und künstliches Licht sind Bestandteile der baukünstlerischen Ausformung des Kirchenraumes. Vor allem natürliches Licht ist Bedeutungsträger und ist für die liturgischen Orte, besonders für den Altarbereich, ein wichtiges Gestaltungselement. Es sollte sehr differenziert und den liturgischen Erfordernissen gemäß im Kirchenraum zur Wirkung kommen.

253 2.2 Altarraum Altar mit Kredenz, Leuchter und Kreuz Besteht bereits ein geweihter Steinaltar, so ist dieser zu erhalten. Die Mensa wird nicht verändert (zugeschnitten, zerteilt, usw.), Standort und Unterbau können verändert werden. Die Altarplatte soll aus einem Stück bestehen und unbeschädigt sein (z.B. keine Durchbohrungen für Kabel). Ein neuer Altar in Kirchen soll feststehend gebaut werden, also unentfernbar sein. Material des Altars: normalerweise Naturstein. Andere Materialien müssen vom Ordinarius (Bischof oder Generalvikar) genehmigt werden. Glas und Holz scheiden für die Altarplatte aus. In sehr kleinen Kirchen, die nicht Pfarrkirchen sind und nur einen Hochaltar haben und in denen nur werktags die Messe gefeiert wird, muss nicht zwingend ein umschreitbarer Altar („Volksaltar“) eingebaut werden. Der Priester steht dann weiterhin im zweiten Teil der Messe zum Hochaltar. Der zuständige Pfarrer hat den theologischen Sinn dieser Zelebrationsrichtung (Weggemeinschaft, „Ostung“, „versus crucem“) der Gemeinde zu erläutern. In jedem neuen Altar sind fünf Weihekreuze vorzusehen, die so in die Mensa eingearbeitet werden, dass eine Vertiefung entsteht, die bei der Konsekration dann mit Chrisam und Weihrauch „verfüllt“ wird. Die Kreuze an den vier Ecken und in der Mitte weisen auf die fünf Wundmale des Gekreuzigten hin und erinnern so an die Vergegenwärtigung des Kreuzopfers Jesu Christi auf dem Altar. Diese Deutung ist seit Durandus von Mende im 13. Jhd. bezeugt. Der Brauch Reliquien von Heiligen in einem Altar einzufügen ist beizubehalten. In einem neu zu errichtenden Altar ist ein Reliqiengrab vorzusehen, das sich unterhalb der Altarplatte i.d.R. im Stipes oder in Ausnahmefällen auch unter dem Altar (Im Boden) befindet. Ist ein Bodengrab vorgesehen, muss dieses sich aber im Bereich unter der Altarplatte befinden. Die Kredenz ist seitlich an der Wand zu planen (in der Regel beweglich) und sehr schlicht zu halten. Sie soll ausreichend groß sein zum Abstellen für Kelch, Hostienschalen, Wein und Wasser, Lavabo, Messbuch. Das Altarkreuz steht auf dem Altar oder - wenn es das Vortragekreuz ist - in unmittelbarer Nähe, also gleich am Altar. Weiterführende Texte: aus: Zeremoniale für die Bischöfe: 48. 922. 975. 48. Der Altar soll entsprechend den rechtlichen Bestimmungen errichtet und gestaltet sein. Vor allem soll er einen Platz einnehmen, der wirklich den Mittelpunkt des Raumes bildet, dem sich die Aufmerksamkeit der ganzen Gemeinde von selbst zuwendet.

254 Stand 01.01.2024 922. An sich wird der Altar Gott allein geweiht, denn ihm allein wird das eucharistische Opfer dargebracht. Von daher ist der Brauch der Kirche zu verstehen, Gott auch die Altäre zu weihen, mit denen Heilige geehrt werden sollen. Das drückt der heilige Augustinus mit den Worten aus: „Keinem der Märtyrer, sondern dem Gott der Märtyrer errichten wir an den Gedenkstätten der Märtyrer Altäre.“ Dennoch kann der Brauch, Altäre zu Ehren der Märtyrer Gott zu weihen, wo es angebracht erscheint, beibehalten werden; man muss jedoch den Gläubigen deutlich erklären, dass der Altar allein Gott geweiht wird. In neuen Kirchen sollen daher keine Statuen oder Bilder von Heiligen auf den Altar gestellt werden. Ebenso stelle man Heiligenreliquien, wenn sie das Volk verehren soll, nicht auf die Altarmensa. 975. Hinsichtlich der Aufstellung eines Tragaltares gelten mit entsprechenden Anpassungen die Richtlinien der liturgischen Bücher. Reliquien von Heiligen dürfen unterhalb der Mensa eines Tragaltares nicht beigesetzt werden. aus: Pontifikale IV, Die Weihe der Kirche: 5. 5. Der Brauch der römischen Liturgie, Reliquien von Märtyrern oder anderen Heiligen unterhalb der Altarmensa beizusetzen möge man - soweit angebracht - beibehalten. Jedoch ist dabei folgendes zu berücksichtigen: a) Die Reliquien sollen so groß sein, dass man sie als Teile menschlicher Körper erkennt. Die Beisetzung zu kleiner Reliquien eines oder mehrerer Heiliger ist deshalb zu vermeiden. b) Mit größter Sorgfalt ist auf die Echtheit der Reliquien zu achten. Es ist besser, einen Altar ohne Reliquien zu weihen, als zweifelhafte Reliquien beizusetzen. Der Reliquienbehälter soll weder auf den Altar gestellt noch in die Altarmensa eingelassen, sondern unterhalb der Mensa an einer Stelle, die sich von der Form des Altares her dafür eignet, eingefügt werden. aus: Pontifikale IV, Die Weihe des Altares: 7.10. 7.10 In neuen Kirchen soll man nur einen einzigen Altar errichten, so dass in der einen Versammlung der Gläubigen der eine Altar auf unseren einzigen Erlöser Jesus Christus und die eine Eucharistie der Kirche hinweist. Man kann jedoch in einer nach Möglichkeit vom Kirchenraum getrennten Kapelle. in der sich der Tabernakel für die Aufbewahrung der Eucharistie befindet, einen weiteren Altar errichten, an dem man an Wochentagen mit kleinen Gruppen die Messe feiern kann. Auf keinen Fall sollte man mehrere Altäre errichten, die lediglich dem Schmuck der Kirche dienen.

255 Ambo Der Ambo steht im Altarraum und soll in der Regel feststehend sein und wesentlich fester und mächtiger wirken als ein Lesepult. Er soll künstlerisch mit dem Altar korrespondieren. Eine zurückhaltend gestaltete Unterablage auf Lektorseite ist sinnvoll. Für die Ablage des Evangeliars / Lektionars ist eine würdige Lösung zu finden, dies muss nicht unbedingt am Ambo sein. Am Ambo soll keine Leuchtvorrichtung sein. Ein Mikrophon ist so anzubringen, dass das Evangeliar / Lektionar ohne Hinderung auf den Ambo gelegt werden kann. Es sollte möglichst wenig sichtbar sein. Priestersitz und Sedilien für liturgische Dienste Der Priestersitz ist gestalterisch gegenüber den anderen Sitzen hervorgehoben. Eventuell ist eine kleine Seitenablage (z.B. für das Gotteslob) vorhanden. Der Priestersitz kann auch allein, d.h. ohne Assistenzstühle, stehen. Andere Sitze, z.B. für Ministranten, Lektoren, Kantoren und Kommunionhelfer, können (müssen aber nicht) neben dem Priestersitz sein und sollen schlichter als dieser ausgeführt werden. Es sollen ausreichend Sitze oder Bänke für viele Ministranten (z.B. an Hochfesten) eingeplant werden. Für die liturgischen Dienste ist die Möglichkeit des Kniens einzuplanen, allerdings nicht im Sinne einer zusätzlichen Kniebank. Weiterführende Texte: - aus: Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstlichen Räumen: 4.2. Die gottesdienstlichen Versammlungen erfordern in der Regel den Dienst der Leitung. Die bedeutendste gottesdienstliche Versammlung, die Eucharistiefeier, wird von einem Bischof oder Priester geleitet. Deshalb ist der festgelegte Priestersitz (sedes cele- brantis / praesidentiae / praesidentialis) ein wichtiger Ort und ein Orientierungspunkt in jedem Gottesdienstraum. Andere gottesdienstliche Formen erfordern ebenfalls einen geeigneten Sitz für ihre Leitung. Bei der Planung des Ortes für den Vorsitz der gottesdienstlichen Versammlungen sind folgende Überlegungen bedenkenswert: - Der Priestersitz soll die Aufgabe und den Dienst der Leitung in schlichter Weise zum Ausdruck bringen. Er darf nicht den Eindruck eines Throns oder einer Kathedra erwecken. - Er ist so zu platzieren, dass die von ihm aus zu leitenden liturgischen Vollzüge (zum Beispiel Eröffnungs- und Schlussteil der Messe) optisch und akustisch angemessen erfolgen können. - Eine Buchablage (kein Lesepult) in der Nähe des Sitzes ist empfehlenswert. - Für Konzelebranten und Diakone sind Sitze vorzusehen.

256 Stand 01.01.2024 - Wenn eine durchgehende Bank für die besonderen Dienste vorhanden ist, sollte der Platz des Priesters erkennbar sein. - Der Priestersitz sollte nicht vor einem Hintergrund stehen, dessen Ausgestaltung (Farbe, Licht) vom Leitungsdienst ablenkt. - Für den nichtpriesterlichen Leitungsdienst ist eine andere geeignete Sitzgelegenheit vorzusehen. Der heutige Gottesdienst setzt eine Vielzahl von unterschiedlichen Aufgaben voraus. Dies entspricht seiner Eigenart, Handeln des gegliederten Volkes Gottes zu sein. Neben dem Vorsteher benötigen gegebenenfalls Konzelebranten sowie Diakon(e) und die sonstige Assistenz (Ministranten) eigene Plätze im Altarbereich. Dies gilt auch für Lektor/in, Kantor/in und Kommunionhelfer/in, sofern diese ihre Plätze nicht im Raum der Gemeinde haben. Im Einzelnen sollte auf Folgendes geachtet werden: für die Sitze der Ministranten bietet sich der Raum in der Nähe der Kredenz an. Tabernakel Ort: Für jeden, der die Kirche betritt, soll der Tabernakel leicht einsehbar und durch das Ewige Licht gekennzeichnet sein. Falls der Tabernakel im alten Hochaltar ist, bleibt er dort. Der Vorstehersitz ist dann etwas aus der Mitte zu nehmen und kann allein (ohne andere Sedilien) stehen. Die anderen Sedilien sind an passender Stelle anzubringen. Wenn ein neuer Tabernakel errichtet wird, soll er in der Regel im Mittelteil der Apsis ausreichend erhöht geplant werden. Der Tabernakel braucht unterhalb der Tür(en) eine Platte zum Abstellen des liturgischen Gefäßes. Weiterführende Texte: aus: Sacramentum Caritatis: 69. 69. In Verbindung mit der Bedeutung der eucharistischen Anbetung und der Ehrfurcht gegenüber dem Sakrament des Opfers Christi hat die Bischofssynode sich gefragt, welches der angemessene Standort des Tabernakels in unseren Kirchen ist. Seine richtige Position hilft nämlich, die wirkliche Gegenwart Christi im Allerheiligsten Sakrament zu erkennen. Es ist nötig, dass der Ort, an dem die eucharistischen Gestalten aufbewahrt werden, für jeden, der in die Kirche eintritt, leicht auszumachen ist, nicht zuletzt auch durch das ewige Licht. Zu diesem Zweck muss die architektonische Anlage des sakralen Gebäudes berücksichtigt werden: In den Kirchen, in denen keine Sakramentskapelle existiert und der Hauptaltar mit dem Tabernakel fortbesteht, ist es zweckmäßig, sich zur Bewahrung und Anbetung der Eucharistie dieser Struktur zu bedienen und zu vermeiden, davor den Sitz des Zelebranten aufzustellen. In den neuen Kirchen ist es gut, die Sakramentskapelle in der Nähe des Presbyteriums zu planen;

257 wo das nicht möglich ist, sollte der Tabernakel am besten im Presbyterium an einem ausreichend erhöhten Ort im Apsisbereich aufgestellt werden oder an einem anderen Punkt, wo er ebenso gut zu sehen ist. Solch umsichtige Maßnahmen tragen dazu bei, dem Tabernakel, der immer auch künstlerisch sorgsam gestaltet werden sollte, Würde zu verleihen. Natürlich ist es nötig, alles zu berücksichtigen, was die Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch zu diesem Thema sagt. Das letzte Urteil in dieser Sache liegt in jedem Fall beim Bischof. Taufstein Der Taufbrunnen oder das Gefäß, in dem je nach den Umständen das Wasser für eine Feier im Altarraum vorbereitet wird, soll sauber und formschön sein. Wenn der Taufstein in der Kirche ist, soll er im Blickfeld der Gemeinde stehen, daher vorne seitlich sein, also am Rande oder etwas außerhalb des Altarraums. Er soll nicht den Blick auf Altar und Ambo verdecken. Eine Verortung im Eingangsbereich oder im Mittelgang der Kirche wird abgelehnt. Er kann auch in einer eigenen Taufkapelle sein, die so groß sein muss, dass sich die Taufgemeinde, evtl. auch für mehrere Täuflinge, dort versammeln kann. Der Taufstein soll gut umschreitbar sein, sodass der Taufspender hinter dem Stein stehen und so für die Gemeinde gut sichtbar die Taufe spenden kann. Weiterführende Texte: aus: Die Feier der Eingliederung in die Kirche. Praenotanda generalia: 25. 25. Die Taufkapelle oder der Ort, an dem sich der Taufbrunnen (mit fließendem oder stehendem Wasser) befindet, bleibe für die Taufe reserviert und entspreche in jeder Hinsicht der Würde der Handlung, durch die Menschen aus dem Wasser und dem Heiligen Geist als Christen wiedergeboren werden. Ob in einer Kapelle innerhalb oder außerhalb der Kirche gelegen oder in einem Teil der Kirche im Blickfeld der Gläubigen: Immer muss der Taufort so eingerichtet sein, dass er sich für die Teilnahme vieler eignet. Nach Ablauf der österlichen Zeit soll die Osterkerze einen würdigen Platz in der Taufkapelle finden, so dass die bei der Feier der Taufe brennen kann und die Kerzen der Täuflinge sich leicht an ihr entzünden lassen. aus: Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstlichen Räumen: 5.5. Die Feier der Taufe (von Erwachsenen und Kindern) ist eine Gemeindefeier, die in der Pfarrkirche stattfinden soll. Jede Pfarrkirche muss daher einen Taufbrunnen haben. Wie

258 Stand 01.01.2024 Altar und Ambo hat auch der Taufbrunnen eine Bedeutung, die über die Tauffeier hinausreicht: Er ist eine ständige Tauferinnerung und sollte dies auch in seiner funktionalen und künstlerischen Ausgestaltung zum Ausdruck bringen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass an ihm tatsächlich getauft wird. Der Taufbrunnen kann an verschiedenen Stellen des Kirchenraumes errichtet werden. Er sollte möglichst im Blickfeld der Gemeinde stehen. Er kann sich aber auch in einem angegliederten Raumteil oder in einer selbstständigen Taufkapelle befinden. In jedem Fall muss gewährleistet sein, dass sich eine Taufgemeinde am Taufort versammeln kann. Bei der Planung des Taufortes ist zu bedenken, dass die Taufliturgie verschiedene Teile hat, die an unterschiedlichen Orten stattfinden, z. B. bei der Feier der Kindertaufe die Eröffnung im Eingangsbereich, die Wortverkündigung am Ambo, der Taufakt am Taufbrunnen und der Abschluss der Feier am Altar. Der Wechsel von einem Ort zum andern, ggf. in Prozession, sollte ohne Behinderung möglich sein. Die herkömmlichen Taufbecken dienten in erster Linie der Aufbewahrung des Taufwassers das ganze Jahr hindurch. Heute wird – außerhalb der Osterzeit – in jeder Tauffeier das Taufwasser geweiht. Von daher ergeben sich neue Anforderungen und Möglichkeiten für die Gestalt des Taufbrunnens. Die Symbolik des lebendigen Wassers kann besonders anschaulich werden, wenn es sich um fließendes Wasser handelt. Es sollte auch möglich sein, das Taufwasser anzuwärmen, und ggf. in einem Gefäß aufzufangen. Ein Abfluss für das Taufwasser ist vorzusehen. Höhe, Größe und Gestalt des Taufbrunnens sollten so bemessen sein, dass die Taufe auch durch Eintauchen in das Taufwasser erfolgen kann. In der Gesamtkonzeption eines Taufortes sollten auch der Platz für die Osterkerze und für die heiligen Öle sowie der Behälter für das Weihwasser mitbedacht werden. aus: Zeremoniale für die Bischöfe: 996. 996. Das Baptisterium, d.h. der Ort, an dem die Taufquelle sprudelt oder der Taufstein aufgestellt ist, bleibe für die Taufe reserviert und entspreche in jeder Hinsicht der Würde der Feier, in der Christen aus dem Wasser und dem Heiligen Geist wiedergeboren werden. Der Taufbrunnen kann sich in einer eigenen Kapelle innerhalb oder außerhalb der Kirche befinden oder im Kirchenraum selbst im Blickfeld der Gemeinde aufgestellt sein. In Zukunft muss er so errichtet werden, dass sich eine größere Zahl von Gläubigen um ihn versammeln kann. In Kirchen, die keine Pfarrkirchen sind, können bei Renovierungen, künstlerischer Neugestaltung etc. Taufsteine erneuert bzw. neu errichtet werden, wenn die Kirche ein „Taufrecht“ hat. Dies sind automatisch alle Seelsorgestellen, die in der Bistumsmatrikel von 1997 als Exposituren und Benefizien geführt werden. Bei allen anderen Kirchen (Filial- und Nebenkirchen oder Kirchen, die in anderen Verzeichnissen evtl. als Exposituren, Kuratien oder Benefizien geführt werden) ist der Eintrag in der Bistumsmatrikel maßgeblich für die Entscheidung.

259 2.3 Raum der Gläubigen Orgel und Chor Die Orgel und andere Instrumente stützen die tätige Teilnahme der Gläubigen, sind daher auch im Raum der Gläubigen zu verorten, ebenso der Chor. Weiterführende Texte: aus: Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstlichen Räumen: 4.3. Besondere Sorgfalt erfordert die Planung der Orte für die musikalischen Dienste, die Sänger/innen und Instrumentalist/innen: - Der Sängerchor ist ein Teil der Gemeinde. Daher sollte für ihn ein Ort gewählt werden, der ihm einerseits die volle Teilnahme am Gottesdienst ermöglicht, andererseits seinen besonderen Dienst zur Geltung bringt und seinen musikalischen Dienst erleichtert. Deshalb ist eine Aufstellung des Sängerchores im Rücken der Gemeinde bzw. auf einer weit entfernten Empore aus liturgischen Gründen nicht günstig. Gegebenenfalls müsste man jedoch einen Kompromiss zwischen liturgischen und akustischen Erfordernissen suchen. - Was den Ort des Organisten / der Organistin (und gegebenenfalls anderer Instrumentalist/innen) angeht, ist zu bedenken, dass sie in der heutigen Liturgie einen besonderen liturgischen Dienst versehen, der einen engen Kontakt mit dem Gottesdienstleiter und anderen Mitwirkenden sowie mit der Gemeinde erfordert. - Das Eingebundensein des Organisten / der Organistin in den liturgischen Vollzug muss bei der Planung einer Orgel im Blick sein. - Bei der Planung des Raumes ist zu berücksichtigen, dass weitere Instrumente, insbesondere auch elektronische und damit auch deren Spieler, in den liturgischen Vollzug mit eingebunden sind. Dazu ist es notwendig, entsprechende Elektroanschlüsse vorzusehen.

260 Stand 01.01.2024 Ort der Beichte Der Ort für die Beichte (Beichtstuhl, Beichtzimmer) ist so einzurichten, dass sowohl eine anonyme Beichte als auch ein offenes Gespräch möglich ist. Weiterführende Texte: aus: Die Feier der Buße nach dem neuen Rituale Romanum: 22. 22. Wie beim Taufort soll man auch bei der Planung des Ortes für das Bußsakrament von der Vollform der liturgischen Handlung ausgehen. Der traditionelle Beichtstuhl ist dafür nur beschränkt geeignet, weil sich in ihm weder die Wortverkündigung noch die Gesten bei der Lossprechung entfalten können. Bewährt haben sich Beichtzimmer, die so eingerichtet sind, dass sowohl ein anonymes Bekenntnis als auch ein offenes Gespräch möglich ist. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Beichtzimmer aufgrund ihrer Größe, ihrer Möblierung und ihrer künstlerischen Ausgestaltung eine Atmosphäre entfalten, die einem Gespräch förderlich und der Feier des Sakramentes angemessen ist. Wenn es in einer Kirche einen eigenen abgetrennten Gebets- oder Andachtsraum gibt, empfiehlt es sich, den Ort des Bußsakramentes in dessen Nähe zu platzieren. Bei der Planung einer Kirche sollte man auch die Feier der Versöhnung in Gemeinschaft mit Bekenntnis und Lossprechung der einzelnen im Blick haben, so dass ggf. mehrere Priester an verschiedenen Orten in der Kirche das Bekenntnis entgegennehmen können. Weihwasserbecken Bei jedem Eingang ist ein Weihwasserbecken anzubringen. Weiterführende Texte: aus: Zeremoniale für die Bischöfe: 996. 110. Alle, die eine Kirche betreten, tauchen, einem löblichen Brauch folgend, eine Hand in das Weihwasser im Becken und bekreuzigen sich zum Gedenken an die Taufe.

261 Kreuzweg, Apostelleuchter, Osterkerze Weiterführende Texte: aus: Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstlichen Räumen: 5.7 Bei der Kirchweihe wird der Kirchenraum an zwölf Stellen gesalbt. Diese Salbungen, durch die deutlich gemacht wird, dass der Kirchenraum vollständig und für immer dem christlichen Gottesdienst dienen soll, verweisen in ihrer Zwölfzahl auf die Symbolik des himmlischen Jerusalems (Offb 21,12-14) und auf die zwölf Apostel, auf denen die Kirche Jesu Christi wie auf einem Fundament auferbaut ist (vgl. Eph 2,20). Die zwölf Salbungsstellen werden durch Kreuze gekennzeichnet, denen in der Regel „Apostelleuchter“ zugeordnet sind. Ihre Platzierung im Kirchenraum sollte die erwähnte Symbolik zum Ausdruck bringen. Für jeden Kirchenraum wird ein Kreuzweg empfohlen. Es ist dafür zu sorgen, dass man den Kreuzweg auch tatsächlich gehen kann. Die einzelnen Stationen dürfen nicht in Konkurrenz zu den zwölf Salbungsstellen des Kirchenraumes (den Apostelkreuzen) treten oder mit ihnen verbunden werden. aus: Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstlichen Räumen: 6.1. Die Osterkerze hat ihren liturgischen Ort in der Feier der Osternacht und während der Osterzeit. Außerdem findet sie bei Tauffeiern und bei den Messfeiern für Verstorbene während des ganzen Jahres Verwendung. Der Symbolhaftigkeit der Osterkerze entspricht eine besondere Gestaltung des Osterleuchters. Dabei ist zu beachten, dass die Osterkerze u. U. an verschiedenen Stellen im Kirchenraum verwendet wird: in der Osterzeit und bei Messen für Verstorbene im Altarraum (möglichst in der Nähe des Ambo), bei Tauffeiern am Taufort. In größeren Kapellen sind nach Möglichkeit immer Apostelleuchter vorzusehen. Bänke, Schriftenstand Alle Bänke sollen eine feste Kniemöglichkeit (Kniebänke) haben. Der Schriftenstand muss – wenn es ihn gibt – im hinteren Eingangsbereich der Kirche angebracht sein. Plakate gehören nicht in den Altarraum.

262 Stand 01.01.2024 2.4 Quellen Diözesane Hinweise für Kirchenumgestaltungen im Bistum Regensburg Verfasser: Michael Fuchs Missale Romanum, Editio typica tertia 2002. Grundordnung des Römischen Messbuchs, Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Auflage); hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn. Bonn 2007 (Arbeitshilfen 215) http://www.liturgie.de/liturgie/pub/op/dok/ download/ah215.pdf Die Weihe des Altares. In: Pontifikale für die katholischen Bistümer des deutschen Sprachgebietes, Bd. IV: Die Weihe der Kirche und des Altares. Die Weihe der Öle. Trier 1994, S. 127-160. Die Feier der Buße nach dem neuen Rituale Romanum. Studienausgabe, hrsg. von den Liturgischen Instituten Salzburg, Trier, Zürich. Freiburg u. a. 1985. Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstlichen Räumen. Handreichung der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz, 25. Oktober 1988, 5. überarbeitete und erweiterte Auflage, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn. Bonn 2000. http://www.liturgie.de/liturgie/pub/op/dok/ download/ko009.pdf Zeremoniale für die Bischöfe in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebietes. Solothurn u. a. 1998. Liturgie und Bild – eine Orientierungshilfe. Handreichung der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz, 23. April 1996, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn. Bonn 1996 (Arbeitshilfen 132) http://www.liturgie.de/liturgie/pub/op/dok/ download/ah132.pdf Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von Gottesdienstlichen Räumen Handreichung der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz

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264 Stand 01.01.2024

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