Kapitel F

278 Stand 01.01.2024 - Lüftungsvorgang kann mit einem sog. Thermo-Hygrometer überprüft werden, welches die relative Luftfeuchtigkeit im Raum misst. Diese sollte nur kurzzeitig 60 % übersteigen. Ansonsten besteht Schimmelgefahr! 2.3 Überprüfung der Beleuchtung Alte und ineffiziente Beleuchtungsanlagen verbrauchen sehr viel Energie und führen so zu unnötigen Kosten. Eine herkömmliche Glühbirne zum Beispiel wandelt 95 % der aufgenommenen Energie in Wärme um. Deshalb wurde in der Ökodesign - Richtlinie 2019 / 2020 festgelegt, dass Leuchtmittel und Leuchten, die die Mindest - Effizienzgrenze nicht erreichen, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Für fast alle Anwendungen gibt es aber LED-Ersatzlampen, die sich innerhalb weniger Monate durch ihre Effizienz amortisieren. Zudem sind LEDs langlebiger und haben eine höhere Lichtausbeute. Wie kann ich die Beleuchtungszeiten an die Nutzung des Gebäudes anpassen? In den WC-Räumen und wenig frequentierten Gebäudeteilen wie Eingangsbereich, Treppenhaus und Garderobe sollte das Licht nur bei Bedarf eingeschaltet werden. Oftmals sind in WC-Bereichen die Beleuchtungen den ganzen Tag in Betrieb. Um die Sensibilisierung der Mitarbeiter zu erhöhen, sollten in diesen Bereichen Hinweisschilder angebracht werden. Alternativ kann die Nachrüstung von Bewegungsmeldern oder Tastschalter mit Zeitschaltung sinnvoll sein. Dies ist meist mit geringen Investitionskosten verbunden, die damit erzielbaren Einsparungen sind hingegen hoch. Somit hat sich diese Anschaffung innerhalb kurzer Zeit bezahlt gemacht. Im Außenbereich ist es oft sinnvoll Beleuchtungen mit Bewegungsmelder nachzurüsten, um eine minimal notwendige Laufzeit zu erzielen. Lüftungsart / Fensterstellung Luftwechsel pro Stunde Ungefähre Lüftungsdauer um einen Luftwechsel zu erzielen Bewertung Spaltlüftung ca. 1 - 2 30 - 60 min - Stoßlüftung ca. 9 - 12 4 - 8 min + Querlüftung ca. 40 1 - 2 min ++

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