Kapitel F

280 Stand 01.01.2024 2.6 Hydraulischer Abgleich Aktueller Hinweis: Aufgrund der aktuellen Energiekrise und den politischen Entwicklungen in Europa hat die Bundesregierung zum Energiesparen aufgerufen. Unter anderem durch die sogenannte „Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ EnSimiMaV. Diese gilt seit dem 01.10.2022. Diese beinhaltet Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen. Dafür müssen beispielsweise die aktuellen Heizungen geprüft und (bei Erdgasheizungen) optimiert werden. Ein hydraulischer Abgleich ist bei Nichtwohngebäuden ab 1.000 m², bzw. bei Wohngebäuden ab 10 Wohneinheiten bis zum 30.09.2023 verpflichtend. Die komplette Verordnung kann unter diesem Link eingesehen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/ensimimav/BJNR153000022.html Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass durch alle Heizkörper die richtige Wassermenge fließen kann. Das Wasser im Heizungs-System sucht grundsätzlich den Weg mit dem geringsten Widerstand. Das heißt: Wasser fließt eher durch kurze und dicke statt durch lange und dünne Heizungsrohre. Dadurch kann es sein, dass Zimmer, die vom Heizkessel weiter entfernt sind, zu wenig Heizwasser abbekommen. Bei nahen Räumen mit zu viel Wasserdruck, kann das Thermostatventil nicht mehr sauber arbeiten. Oft wird bei solchen Problemen einfach die Vorlauftemperatur oder der Pumpendruck erhöht – das ist aber keine energiesparende Lösung. Zudem können hierdurch Geräusche entstehen, zum Beispiel ein Rauschen oder Pfeifen. Ob und in welchem Maße eine Energieeinsparung tatsächlich zutrifft, hängt vom Einzelfall ab. Es kann zum Beispiel sein, dass durch den Abgleich nun endlich alle Räume gut beheizbar werden und dadurch Ihr Verbrauch sogar ansteigt. Sinnvoll kann ein hydraulischer Abgleich grundsätzlich bei allen Gebäuden sein – unabhängig vom Baujahr. Es gibt einige Sonderfälle: In Gebäuden mit Fußbodenheizung, Wandheizung oder gemischten Heizungsformen sowie bei „Einrohr-Heizungen“ ist der hydraulische Abgleich möglich, aber wesentlich aufwendiger durchzuführen.

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