Kapitel F

287 3.3 Phase 3: Ausarbeitung von Maßnahmen Bevor der Einsatz erneuerbarer Energiesysteme untersucht wird, gilt es objektspezifisch die Potenziale der Energieeffizienzsteigerung in der Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, Heizungsregelung sowie der Wärmedämmung detailliert, fachlich und wirtschaftlich zu bewerten. Nicht- und gering-investive Einsparmaßnahmen Ein wichtiger Aspekt ist die Ausarbeitung nicht- und gering-investiver Maßnahmen über die Einbindung der Akteure vor Ort. Die Relevanz wurde bereits ausführlich im Kapitel F 2 beschrieben. Vor diesem Hintergrund sollen in Abstimmung mit allen Akteuren und Vertretern der einzelnen Liegenschaften gezielt geeignete Maßnahme ausgewählt und deren Umsetzung fachlich begleitet werden. Energieeffizienzsteigerung in der technischen Gebäudeausrüstung Aufbauend auf der dokumentierten technischen Gebäudeausstattung in Phase 2 erfolgt die Darstellung möglicher Einsparpotentiale durch Erneuerung der Heizungstechnik und Erneuerung der Beleuchtung. Darüber hinaus wird die Effizienzsteigerung durch mögliche Optimierungsschritte in der Anlagen- und Regelungstechnik untersucht (bspw. durch einen hydraulischen Abgleich etc.) Investive Maßnahmen: Wärmedämmung und Gebäudesanierung Weiterhin erfolgt die Darstellung von möglichen energetischen Sanierungsoptionen anhand der U-Werte vor und nach einer möglichen Sanierung. Auf Grundlage der ermittelten Hüllfläche können die Investitionen für die jeweiligen Gebäude dargestellt werden. Sanierungsmaßnahmen werden in intensiver Abstimmung mit der Bauverwaltung des Auftraggebers in kurzfristig, mittelfristig und langfristig umzusetzende Maßnahmen eingeteilt. Hierzu gehört auch die Untersuchung nach potenziellen Wärmebrücken. Dafür ist die Übergabe der detaillierten Wandaufbauten mit Ausweisung der geplanten Materialien Voraussetzung.

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