Kapitel F

292 Stand 01.01.2024 3.7 Bauftragung und Qualitätssicherung bei professionellen Energiekonzepten Bei der Vergabe von professionellen Energiekonzepten ist darauf zu achten, dass eine zielgerichtete Vergabe mit optimal auf das zu untersuchende Gebäude abgestimmten Ausführungsmerkmalen erfolgt. Dies sollte im Rahmen eines Erstbesuches der Diözesanarchitekten / innen erfolgen. Sachlogisch gliedert sich die Vorgehensweise in folgenden Ablauf: 1. Erstbesuch der Diözese mit Kirchenverwaltungsbeschluss (KV-Beschluss) 2. Festlegung der Notwendigkeit und des Umfangs eines professionellen Energiekonzeptes 3. Beauftragung eines Spezialisten mit KV-Beschluss 4. Ortsbegehung und Grundlagenermittlung durch den Auftragnehmer 5. Erstellung des Energieeffizienzkonzeptes im beauftragten Umfang 6. Abschlusspräsentation der Ergebnisse und Definition des Sanierungsfahrplans Optional: Umsetzungsbegleitung Zur Einhaltung hoher Standards von professionellen Energiekonzepten ist es unumgänglich, an die Ausbildung der Energieberater entsprechende Anforderungen zu stellen. Mögliche Auswahlpunkte sind z.B.: 1. Mitgliedschaft in der Energieeffizienzexperten-Liste (https://www.energie-effizienz- experten.de) 2. Spezielle Experten bei Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz (https://www.energie-effizienz-experten.de/sie-sindbauherr/experten- suche/expertensuche) 3. Unabhängigkeit der Berater, d.h. die Energieexperten dürfen weder ausführend noch planend am umzusetzenden Projekt beteiligt sein 4. Vorlage der kirchensteuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ab einem Auftragswert von 10.000,00 EUR erforderlich

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