Kapitel F

295 Bei investiven Maßnahmen handelt es sich um technische Maßnahmen mit Investitionsbedarf – also um den direkten Eingriff in die Bausubstanz durch Baumaßnahmen, Dämmung der Fassaden und Dachflächen, Einbau neuer Fenster oder Installation einer neuen Heizungsanlage. Eine Auswahl erfolgt stets unter Abstimmung mit der Abteilung Planen und Bauen. Hinweis „Sowieso-Kosten“: Als Sowieso - Kosten werden Kosten bezeichnet, die im Rahmen des Gebäudeunterhalts »sowieso« anfallen. Deshalb sollte eine ohnehin notwendige Instandsetzung immer auch mit einer energetischen Verbesserung des jeweiligen Bauteils einhergehen. Aus wirtschaftlicher Sicht müssen sich dann nur die energiebedingten Mehrkosten, beispielsweise für eine Außenwanddämmung, binnen der Lebensdauer des Bauteils amortisieren. Die Sowieso - Kosten, beispielsweise für ein Fassadengerüst, den neuen Putz oder den Farbanstrich, wären ja »sowieso« angefallen. Bevor über bauliche Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs nachgedacht wird, sollten allerdings erst die einfachen Maßnahmen aus Kapitel F 2 bekannt und abgearbeitet sein. Es muss zudem deutlich herausgestellt werden, dass die Auswahl der konkreten Maß- nahmen stets im Rahmen eines professionellen Energieeinsparkonzeptes (Kapitel F 3) durch ein Beratungsbüro erfolgen muss. Die Ergebnisse der umfangreichen Bestandsaufnahme (siehe Anhang) bilden hierbei die entscheidende Basis. Weiterhin sind die Vorgaben des Denkmal- und Ensembleschutzes sowie städtebauliche Aspekte einzuhalten. Sämtliche betroffenen Stellen müssen im Falle einer geplanten Umsetzung von Anfang an in die Projektplanung involviert sein. Des Weiteren sind sämtliche Maß- nahmen gemäß der „Vorgaben und Standards“ (Kapitel D) zu planen und durchzuführen. Die geplanten Arbeiten sollen im Anschluss an die Planung durch fachlich kompetente Handwerker erfolgen. Keinesfalls sollen die Maßnahmen in Eigenverantwortung durchgeführt werden. F 4 Bauliche Maßnahmen im Bestand

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