Kapitel F

310 Stand 01.01.2024 4.6 Fördermöglichkeiten Die Bundesrepublik hat mit dem Klimaschutzplan 2050 die klimaschutzpolitischen Ziele zusammengefasst und beschreibt darin den Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland. Oberstes Ziel ist es die CO2-Emissionen zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu forcieren. In einem Update wurde das Ziel der Klimaneutralität auf 2045 und auch schärfere Zwischenziele eingelegt. Das Klimaschutzkonzept aus dem Jahre 2019 baut auf dem Energieeffizienzkonzept auf und zeigt deutlich welche Energieeinsparpotentiale im gesamten Bistum möglich wären. Der CO2-Ausstoß könnte demnach bis 2030 je nach Sanierungsrate um 38 % bis 56 % gesenkt werden. Um die Energiewende zu beschleunigen, können für die Erstellung von professionellen Energieeinsparkonzepten und sowie für die Umsetzung von baulichen Maßnahmen sowohl interne als auch externe Förderungen beantragt werden. Für die Inanspruchnahme von externen Bundesfördermitteln gilt grundsätzlich zu beachten, dass für Maßnahmen an der Gebäudehülle stets die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten notwendig ist. Gleiches gilt bei der Anlagentechnik und für die Errichtung eines Gebäudenetzes (Wärmenetz). Die Einbindung des Experten kann beispielsweise bereits bei der Erstellung eines professionellen Energiekonzeptes (Kapitel F 3) erfolgen. Lediglich bei der Erneuerung eines Wärmeerzeugers ist eine Begleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten nicht notwendig. Aufgrund des Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahr 2019 wurde vom Bistum ein Klimafonds eingerichtet. Es kann finanzieller Zuschuss von Einzelmaßnahmen mit Investitionskosten von maximal 10.000 EUR beantragt werden, die bisher von den Pfarreien selbst getragen werden mussten. Die genauen Details können mit der Fachstelle Klimaschutz-Management abgestimmt werden. Sie steht bei Fragen rund um Energie zur Verfügung und kann bei der Antragstellung unterstützen. Weitere Details finden Sie unter https://www.oekosoziales-bistumregensburg.de/ Die Bezuschussung der Energiekonzepte und der baulichen Maßnahmen soll eine Einhaltung des definierten Standards bei Umbau- und Neubaumaßnahmen bewirken. Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten ist in Kapitel C 5.2 „Zusätzliche Zuschussrichtlinien der Diözese Regensburg“ dargestellt.

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