Kapitel F

313 F 5 Energieausweis Der Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude erfüllt eine nutzerunabhängige Betrachtung und Bewertung der Gebäudehüllfläche und der eingesetzten Anlagentechnik. Im Rahmen einer energieeffizienten Gebäudesanierung ist im Vorfeld das Gebäude vollständig und detailliert zu erfassen und darauf aufbauend Sanierungsvorschläge zu erarbeiten. Für das untersuchte Gebäude ist ein Energieausweis unter Beachtung aller Normen zu erstellen. Nach erfolgter Sanierung sind die geplanten Maßnahmen mit der tatsächlichen Umsetzung zu vergleichen und die Berechnungen gegebenenfalls mit den realen Werten abzugleichen und anzupassen. Hinweis: Die erfassten Energieverbrauchsdaten und gebildeten Energieverbrauchskennwerte aus dem Erfassungsprogramm ersetzen einen Energieausweis nicht. In nachfolgender Abbildung ist die Ergebnisseite des Energieausweises für ein Wohngebäude beispielhaft dargestellt.

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